Abgeltungsteuer vor der Abschaffung?

Abgeltungsteuer vor der Abschaffung?

Es ist noch nicht lange her, dass in Deutschland die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge eingeführt wurde. 2009 erhoffte man sich dadurch nicht nur eine Steuervereinfachung, sondern auch mehr Einnahmen durch Erschwerung von Steuerhinterziehung. Jetzt hat der Bundesfinanzminister eine Abschaffung ins Spiel gebracht.

Der Grund dafür ist einleuchtend. Ab September 2017 wird es zu einem umfassenden Datenaustausch zwischen Finanzbehörden vieler Länder über Kontobeziehungen und Kapitalerträge im Ausland kommen. Damit wird ein wichtiges Motiv für die Abgeltungsteuer entfallen.

Der international gläserne Steuerbürger 

Im vergangenen Jahr hatten 50 Staaten – darunter auch Deutschland – ein Abkommen unterzeichnet, das künftig beim Fiskus für höchstmögliche Transparenz bei den ausländischen Kapitalerträgen seiner Bürger sorgen soll. Bereits mit Beginn des kommenden Jahres wird man mit der Datensammlung anfangen. Der Datenaustausch startet dann in der zweiten Jahreshälfte 2017. Die Meldungen werden zunächst nur Neukonten betreffen, bestehende Kontoverbindungen bleiben erst einmal außen vor. Trotz dieser Einschränkung: der Steuerbürger wird für die Finanzbehörden durch das Abkommen ein Stück weit „gläserner“.

Unumstritten war die Abgeltungsteuer von Anfang an nicht. Die pauschale Besteuerung der Kapitalerträge mit 25 Prozent ist eigentlich systemwidrig. Damit werden Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerlich anders behandelt als alle anderen Einkunftsarten, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt. Es war purer Steuerpragmatismus, der damals zu dieser Regelung führte. Mit dem Argument „25 Prozent von X ist mehr als 45 Prozent von nix“ hatte der seinerzeitige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück die pauschale Abgeltung gerechtfertigt – wohl wissend, dass davon vor allem „Besserverdienende“ mit höheren persönlichen Steuersätzen profitieren.

Rückkehr zur einkommensabhängigen Besteuerung 

Wenn demnächst die volle Transparenz bei ausländischen Kapitalerträgen kommt, verliert die Steinbrück’sche Begründung für die Abgeltungsteuer ihre Berechtigung. Denn es wird dann wesentlich schwieriger werden, Zinserträge und Dividenden am heimischen Fiskus vorbeizuleiten. Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, die Besteuerung wieder stärker am persönlichen Einkommen zu orientieren.

Die Abschaffung  der Abgeltungsteuer und die Besteuerung der Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommensteuersatz könnte kommen.

Steuergerechtigkeit

Es wäre ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit – ein Grund, warum der Bundesfinanzminister für seine Gedankenspiele nicht nur Zustimmung vom Koalitionspartner SPD, sondern sogar von Vertretern der Opposition bekam. Wolfgang Schäuble will mit einer Reform allerdings bis nach der nächsten Bundestagswahl warten, anderen dauert das zu lange. Den Bundesfinanzminister dürften bei seinen Reform-Überlegungen nicht nur steuersystematische Beweggründe treiben. Die Hoffnung auf mehr Steuereinnahmen wird ein Hintergedanke dabei sein.

Die Abschaffung der Abgeltungsteuer und die Besteuerung der Kapitalerträge nach dem persönlichen Einkommensteuersatz wäre ein eleganter Weg zur Einnahmengenerierung, ohne formal Steuererhöhungen vornehmen zu müssen. Beim zunehmend schwieriger zu erreichenden Ziel der „schwarzen Null“ würde das eine gewisse Entlastung bedeuten.

Angesichts möglicher Änderungen sollten Kapitalanleger sich zu den steuerlichen Auswirkungen ihrer Geldanlagen beraten lassen. Ein unabhängiger und qualifizierter Finanzexperte kann im Rahmen eines intelligenten Anlagekonzepts die individuelle Steuerbelastung optimieren.

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