Bestandsschutz bei der Abgeltungssteuer fällt

Bestandsschutz bei der Abgeltungssteuer fällt

Die Abgeltungssteuer gilt seit Anfang 2009 und wurde von vielen Anlegern vermieden, indem sie vor dem Inkrafttreten noch Fondsanteile erwarben. Die unterlagen seither einem sogenannten Bestandsschutz; doch soll dieser bis 2018 fallen und nachträgliche Veranlagungen ermöglichen.

Ärgernis und Fremdkörper?

Diese Worte finden Steuerfachleute für die seit 2009 gültige Abgeltungssteuer und führen dafür folgende Gründe an:

– Kapitalerträge werden lediglich mit 25 Prozent belastet.
– Arbeitseinkünfte hingegen werden mit bis zu 42 Prozent besteuert.

Die Ansicht macht sich auch Finanzminister Schäuble zunutze. Er weicht damit von der Position seines Vorgängers Steinbrück ab, welcher die Steuer mit seinem bekannten Ausspruch rechtfertigte:

– Besser 25 Prozent auf eine Unbekannte, als 42 Prozent auf gar nichts.

Vereinfacht gesagt hatte Steinbrück nicht die politischen und technischen Möglichkeiten, über die Schäuble demnächst verfügen wird. Zur vollständigen Abschaffung der Abgeltungssteuer kann es aus seiner Sicht frühestens 2017 kommen, dann soll der Informationsaustausch in Bezug auf Auslandskonten innerhalb der G-20-Staaten Praxis sein. Das hindert den Finanzminister jedoch nicht, den Bestandsschutz für Fondsanteile schon vorher in Angriff zu nehmen.

Bestandschutz per Definition

Mit Einführung der Abgeltungssteuer wurde gleichzeitig die bis dahin gültige Spekulationsfrist von einem Jahr abgeschafft. Damit gab es keine Möglichkeiten mehr, über lange gehaltene Aktien Steuervorteile zu generieren. Die Gesetzesinitiative war jedoch mit einem Bestandsschutz versehen, der allen vor dem 31.12.2008 erworbenen Fonds einen Veranlagungsschutz einräumte. Die Anteile sollten sogar noch in zehn oder zwanzig Jahren steuerfrei sein, nur bei Zertifikaten war der Schutz auf sechs Monate beschränkt.

Zwei Milliarden Plus oder eine Milliarde minus?

Bundesfinanzminister Schäuble war noch vor einem Jahr gegen die Abschaffung der Abgeltungssteuer und hatte gegenüber der Partei „Die Grünen“ folgende Begründung:
– Eine Beteuerung von Kapitalanlagen nach klassischem Einkommenssteuermodell würde den Staat jährlich eine Milliarde Euro kosten.
Das Finanzministerium glaubt hingegen, dass Schäuble zwei Milliarden Euro pro Jahr mehr einnehmen könne, wenn die pauschale Abgeltung abgeschafft und durch die gleiche Besteuerung wie bei Arbeitseinkommen ersetzt würde. Die Politiker vergessen jedoch, dass allein der damit verbundene vollständige Abzug von Werbekosten den vermeintlichen Vorteil höherer Steuersätze wieder relativieren würde.

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