Offene Gespräche übers Erben

Offene Gespräche übers Erben

Verständlicherweise ist der Tod in jeder Familie ein weitgehend tabuisiertes Thema. Gleichwohl muss übers Erben und die Verteilung des Familienvermögens rechtzeitig gesprochen werden. Denn sonst sind Meinungsverschiedenheiten vorprogrammiert, die in kostspielige Konflikte ausarten können.

Erben sollten den Dialog suchen

Erblasser glauben oft, dass die Regelung des Nachlasses noch viel Zeit habe, und nehmen aus diesem Grund oft die Ansichten und Bedürfnisse der Nachlassberechtigten kaum wahr. Nur wenn das Thema behutsam angesprochen wird, lassen sich sinnvolle Lösungen für alle Beteiligten erarbeiten. Es gilt also, natürliche Hemmungen zu überwinden und beim richtigen Anlass die passenden Worte zu finden.

Familienfeiern wenig geeignet

Wenn Erben das Gespräch über die Nachlassverteilung an Feiertagen oder bei Familientreffen beginnen möchten, setzen sie sich vermeidbaren Missverständnissen aus. In den meisten Familien wird über Geld nur sehr ungern diskutiert und die Erbberechtigten könnten sich bei unpassender Gelegenheit den Verdacht der Habgier einhandeln. Im schlimmsten Fall leitet der Erblasser einen vermeintlichen Wunsch der Erbberechtigten in Bezug auf sein baldiges Dahinscheiden ab. Die Befürchtung ist durchaus berechtigt, denn die Senioren sind heutzutage länger rüstig als je zuvor und beschäftigen sich immer weniger mit dem Ende.

Ein rechtsgültiges Testament löst viele Probleme

In vielen Familien ist die gesetzliche Erbfolgeregelung nur teilweise anwendbar. Das gilt insbesondere, wenn der Erblasser mit seiner Partnerin nicht verheiratet war und Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind. Auch gibt es häufig Streit unter den Erben, wenn der eine Karriere macht und der andere sich beispielsweise der Pflege eines kranken Elternteils widmet. In diesen Fällen wird ein beizeiten aufgesetztes Testament allen Erben gerecht, wenn über der Inhalt gemeinsame Gespräche ohne irgendwelchen Druck stattfinden.

Lösungen in beiderseitigem Einvernehmen suchen

Insbesondere große Erbschaften werden von Erbschaftssteuer geschmälert. Wenn der Nachlass größer als die Freibeträge von 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder ist, bringt eine frühzeitige Schenkung oft steuerliche Vorteile. Zudem verfügen die Erben zeitiger über Werte für die eigene Lebensplanung.

Selbst eine Immobilie kann problemlos bereits zu Lebzeiten des Erblassers übertragen werden, wenn die Erben im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht für den Gebenden eintragen lassen. Der Gesetzgeber lässt bei Erbschaften allen Beteiligten ausreichend Gestaltungsspielraum, es muss lediglich zum passenden Zeitpunkt darüber gesprochen werden.

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