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Vorsorge- und

Generationenberatung

Wir kümmern uns jetzt um morgen


Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht was passiert, wenn…

  • Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können?
  • zum Beispiel aufgrund eines Unfalls das eigene Leben nur noch von Maschinen aufrechterhalten wird?

„Weder der Ehepartner noch Verwandte dürfen Sie automatisch vertreten. Nur wer diese Angelegenheiten rechtzeitig und selbstbestimmt für sich regelt schließt aus, dass in einer solchen Situation durch einen Richter ein Betreuer bestellt wird, der weder Sie noch Ihre Wünsche, Erwartungen und persönlichen Sichtweisen kennt.
Aus diesem Grund habe ich den Service für meine Kunden um diesen existenziell wichtigen Bereich der Vorsorge erweitert.“


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Generationenberatung

Die vier Säulen ihrer persönlichen Vorsorge

unbenannt

Säule 1: Vollmacht/ Betreuungsverfügung

vollmacht

Es kann für jeden von uns Situationen geben, in denen man seine eigenen Angelegenheiten nicht regeln kann: Vor Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit ist niemand gefeit. Mit einer einzigen Unterschrift kann man Dritte beauftragen, seine Geld-, Gesundheits-, Wohnungsangelegenheiten usw. bis hin zur Vertretung vor Gericht für die eigene Person zu erledigen. Wer dies versäumt, läuft Gefahr, dass ein Fremder ganz private Angelegenheiten regelt.

Tipp 1:
Erstellen Sie eine Vollmacht, wenn Sie die Person des vollsten Vertrauens haben. Alternativ eignet sich die Betreuungsverfügung. Hier wirkt das Gericht bei Erteilung und durch Kontrolle mit.

Tipp 2:
Wer die Vollmacht innerhalb der Patientenverfügung regelt, hat nur den medizinischen Teil festgelegt. Für 10 Euro kann man von Angestellten der Landratsämter seine Unterschrift bestätigen lassen. Höchste Akzeptanz haben Urkunden, die von einem Notar ausgestellt wurden. Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich.

Säule 2: Patientenverfügung

patientenverfuegung

Sie legen Ihren medizinischen Willen für die Zeit fest, in der Sie sich nicht mehr äußern können. Lebenserhaltende oder verkürzende Maßnahmen, Meinung zur Organspende, Sterbebegleitung u.v.m. sollte jeder selbst festlegen. Angehörige sind damit in aller Regel überfordert. Sie dürfen auch keine lebensverkürzenden Maßnahmen anordnen oder Patientenverfügungen erstellen.

Tipp 3: Der Arzt als Mediziner kennt sich mit der Gesundheit am besten aus. Viele Ärzte sind Ihnen behilflich beim Ausfüllen des Formulars und klären evtl. Fragen. Kosten i.d.R. ca 30 Euro.

Tipp 4: Alle 1 bis 2 Jahre sollte diese Verfügung erneuert werden. (Ein Grund mehr dies beim Arzt und nicht beim Notar zu tun.) Beachten Sie bitte, dass Sie immer eine öffentliche Person benötigen, die Ihre Einwilligungsfähigkeit bestätigt.

Säule 3: Zeit der Pflege/ Elternunterhalt

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Der Finanzbedarf für die Pflegekosten ist enorm. Die Wahrscheinlichkeit, dass bei Eheleuten mindestens ein Pflegefall eintritt, liegt bei über 80 %. Die durchschnittliche Pflegezeit steigt und die eigene Familie ist vielfach auf fremde Hilfe angewiesen.
Wer nicht vorsorgt, fällt seinen Kindern
finanziell zur Last.Wenn Eltern zum Pflegefall werden, sind Kinder aufgerufen, die Pflege zu leisten oder den finanziellen Aufwand zu stemmen. Schwiegerkinder mit ihrem Einkommen und eigenes Vermögen können herangezogen werden. Wenn das Sozialamt in Vorlage geht, kann es zu einem Titel kommen, der den eigenen Nachlass schmälert. Auf diese Weise wirkt sich Elternunterhalt auch auf Enkel aus.

Tipp 5: Ermitteln Sie genau, wie der finanzielle Bedarf innerhalb der Familie aussieht. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass vor allem Frauen die letzte Lebensphase im Pflegeheim verbringen. Sorgen Sie mit entsprechenden Versicherungen vor.

Tipp 6: Wenn Sie vom Elternunterhalt betroffen sein könnten, überprüfen Sie welche Guthaben auf Ihren Namen angelegt sind. Bei Immobilienbesitzern sind 25.000 Euro frei. Beiträge zur eigenen Altersvorsorge in Höhe von 4 % des Bruttogehaltes sind ebenso frei. Nehmen Sie im Bedarfsfall sofort einen Fachanwalt für Elternunterhalt.

Säule 4: Testament

testament

Früher haben Eheleute mit dem Testament auf Gegenseitigkeit (Berliner Testament) Vorsorge getroffen, damit der überlebende Ehepartner abgesichert ist. Erbschaftssteuer spielte nur bei wirklich reichen Familien eine Rolle. Durch Gesetzesreformen und geringere Anzahl der Nachkommen bittet der Staat heute schneller zur Kasse.

Tipp 7: Überprüfen Sie, ob die gesetzliche Erbfolge bzw. das Testament mit dem wirklichen Willen tatsächlich übereinstimmen. Stichworte: Patchwork-Familien, ungeliebte Kinder, Schwiegerkinder und Kinderlose. Bei Patchwork-Familien werden Pflichtteilsansprüche oft eingeklagt.

Tipp 8: Wird Erbschaftssteuer fällig? Besonders wichtig bei folgenden Personengruppen: Kinderlosen, 1 Kind und Alleinstehenden. Das Einfamilienhaus bleibt bei der Berechnung der Erbschaftssteuer dann unberücksichtigt, wenn der Ehepartner oder ein Kind mindestens 10 Jahre lang diese Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt.

Tipp 9: Erledigen Sie die Tipps 1 bis 8 für sich. Man kann diese Vorkehrungen nur selbst treffen bzw. muss dabei mitwirken. Völlig entspannt kann man erst sein, wenn jede Person der Familie diese Maßnahmen der persönlichen Vorsorge getroffen hat. Denn Kinder haften im Pflegefall für die Eltern, ein Berufsbetreuer kann bestimmt werden, wenn keine Vollmacht vorliegt usw. Sprechen Sie in Ihrer Familie über diese wichtigen Dinge und geben Sie diese Informationen weiter.

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Unter diesem Link informieren wir Sie ausführlich über das Thema Vorsorgevollmachten!

Gerne können Sie mich in einem ersten kostenlosen Beratungsgespräch bezüglich Ihrer Anliegen fragen.

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