
Thomas Vollkommer
zertifizierter Vermögensplaner (CFP®)
registrierter Life Planner (RLP®)
zertifizierter Nachfolgeberater (CGA®)
Testamentsvollstrecker (DVEV)
Immobilien- und Finanzökonom (EBS)
Honorar-Finanzanlagenberater (IHK)

100% unabhängige Honorarberatung in Berlin.
Aufgrund der hohen Nachfrage und unserer Bemühungen, allen Mandanten bestmöglichen Service zu bieten, nehmen wir derzeit nur in begrenztem Umfang neue Mandanten an.
Gerne können Sie sich jedoch auf unsere Warteliste setzen lassen und werden benachrichtigt, sobald wieder Kapazitäten frei sind.
Vermögensbetreuung
Betreuung des Gesamtvermögens: Planung – Umsetzung – Kontrolle
wirtschaftlich sinnvoll ab 1.000.000 €
Honorar: indivduell
Finanzberatung
Beratung zu Geldanlagen, Immobilien und Ruhestandsplanung
wirtschaftlich sinnvoll ab 200.000 €
Honorar: individuell

Immobilien-Office
Expertise zu Immobilien und Finanzierungen
Bewertung und Optimierung
Unterstützung bei Kauf und Verkauf
Honorar: individuell
feste persönliche Ansprechpartner
Produktunabhängigkeit verhindert Interessenkonflikte
kostenfreies Erstgespräch und „Zweite Meinung“
Auch wir haben keine Glaskugel,
genau wie keiner der selbst ernannten Investment-Gurus. Und deshalb verlassen wir uns weder auf fremde Prognosen, noch erstellen wir sie selber. Oder fahren Sie Auto, während Sie dabei ständig in den Rückspiegel schauen? Genau das tun nämlich alle Prognosen, denn sie basieren auf Vergangenheitswerten. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass viele der Top-Fonds von gestern, die Sie heute kaufen könnten, die Flops von morgen sind. Lassen Sie sich unseren prognosefreien Investitionsansatz erklären. Es ist so frappierend einfach, wenn man die wissenschaftlichen Forschungserkenntnisse beachtet, wo die Rendite herkommt. Werden zusätzlich noch die Kosten minimiert, die persönliche Risikobereitschaft berücksichtigt und die Anlagestrategie dizipliniert konsequent durchgehalten, so ist eine Verbesserung der Rendite vorprogrammiert! Angenehmer Nebeneffekt: Sie schonen Ihre Nerven und haben endlich wieder mehr Zeit für die Ihnen wirklich wichtigen Dinge.
So finden Sie den richtigen Einstieg: 
Um herauszufinden, ob unsere gegenseitigen Erwartungen zusammen passen, gehen Sie bitte auf die Seite „Leistungen“ . Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht unserer Schwerpunkte. Von dort werden Sie zu den konkreten Beratungsabläufen und einer detaillierten Darstellung der Kosten weiter geleitet. Gerne können Sie auch direkt Kontakt aufnehmen und sich die Vorgehensweise erklären lassen: Telefon 030 – 443 279 04
Vertrauen aufbauen 
geht am leichtesten durch persönliches Kennenlernen. Dabei liegt der Focus darauf, Ihnen unsere Anlagephilosophie nahezubringen und die für Sie wirklich wichtigen Werte und Ziele herauszuarbeiten. Dieses erste Gespräch ist grundsätzlich kostenfrei und bildet die Grundlage für die gemeinsame Entscheidung, ob der Status Quo gegen ein pauschales Honorar professionell aufgestellt werden soll. Unter Berücksichtigung Ihrer Lebensumstände werden dann alle bestehenden Vermögenswerte analysiert, strukturiert und daraus ein Zukunftsbild entworfen. Eine wissenschaftlich fundierte Ermittlung Ihres individuellen Risikoprofils gehört ebenfalls in diese Beratungsphase.
Partnerschaft basiert auf Vertrauen 
Ziel ist eine vertrauensvolle, dauerhafte und auch generationenübergreifende Begleitung in allen Finanzfragen. Selbst wenn Sie heute vielleicht erst einmal mit einer Onlineberatung starten wollen, kann Ihr Weg über die gezielte Betreuung eines Teilvermögens bis hin zum Management Ihres Gesamtvermögens gehen. Ein monatliches Pauschalhonorar wird mit gewichtenden Kriterien ermittelt, das alle vereinbarten Beratungsleistungen abdeckt. Unsere Zufriedenheitsgarantie: Unsere Verträge kennen keine Mindestlaufzeiten, Sie haben ein monatliches Kündigungsrecht.
Handeln im Interesse des Mandanten 
Transparenz , Fairness und offene Kommunikation sind Leitbild unserer Unternehmenskultur. Den Vorhersagen der Kapitalmärkte durch die Finanzindustrie, wie Banken, Produktanbieter und Medien, wird aufgrund der langjährigen Berufserfahrung grundsätzlich misstraut. Stattdessen wird konsequent prognosefrei nur auf der Basis wissenschaftlicher Forschungsergebnisse gehandelt. Die Strategie ist langfristig angelegt, beinhaltet eine sehr breite Streuung und minimiert die entstehenden Kosten. Wir bemühen uns, für Sie provisionsfreie Lösungen zu finden. Sollten jedoch in irgendeiner Weise doch Provisionen fließen, so werden Ihnen diese zu 100% gutgeschrieben.
Gesetzliche Regulierungen bei Finanzberatern
Kaum ein beruflicher Bereich ist inzwischen so reguliert wie in der Finanz-Branche. Das hat seine guten und berechtigten Gründe, denn in der Vergangenheit konnte sich jeder „Finanzberater“ nennen – ohne jeden Nachweis einer Qualifikation. Unsere Geschäftsführenden Gesellschafter verfügen beide über sämtliche derzeit möglichen Zulassungen:
-
Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34 h GewO für den Bereich Investmentfonds, geschlossene Beteiligungen, Anlagen nach dem Kleinanlegerschutzgesetz
Zum 01.08.2014 trat das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft. Wir gehörten zu den allerersten Beratern, die sich nach diesem Gesetz haben registrieren lassen und die Zulassung pünktlich zum 01.08.2014 erhielten. -
Versicherungsmakler nach § 34 d GewO für alle Versicherungsbereiche
-
Vermittlung von Immobilien-Darlehen und Bausparkassenverträgen nach § 34 i GewO
Wir haben uns bewusst nicht für die Honorarvariante entschieden, da manche Banken keine Netto-Konditionen bieten und statt dessen die Provision selber behalten würden. Daher erstatten wir, wenn es keine Netto-Konditionen gibt, die Provision bzw. verrechnen sie mit unserem Honorar. -
Immobilienmakler nach § 34 c GewO
Selbstverständlich besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (ERGO, Schäden bis 1,2 Mio. pro Einzelfall).
Persönliches Kennenlernen
- Herausfinden, ob die Chemie stimmt, in einem kostenlosen Erstgespräch den Rahmen abstecken. Zunächst am Telefon und dann in einem persönlichen Gespräch an einem unserer Standorte
030 – 443 279 04
service@berliner-vermoegenskontor.de
Unser Hauptsitz: Friedrichstraße 95, 10117 Berlin
Unser Büro befindet sich in zentraler Lage von Berlin-Mitte im „Internationalen Handelszentrum“.
Ganz in der Nähe des S-Bahnhof „Friedrichstrasse“ sowie des Parkhauses „Dorotheenstrasse“.

Die meisten Finanzprodukte gehören in den Müll
K.M. Schmidt sagte als Gründer der Quirin Bank bei einem Interview, dass die meisten Deutschen beim Erwerb ihrer Finanzprodukte auf kostenpflichtige Anlageberatung verzichten. Die von ihnen als kostenlos favorisierte Provisionsberatung hat allerdings ihre besten Zeiten hinter sich. Finanzprodukte werden vorzugsweise bei der Hausbank erworben Anleger entscheiden sich weiterhin für eine Filialbank, wenn sie neue Investmentprodukte in Betracht ziehen. Der Grund: Die Beratung wird ihnen dort kostenlos angeboten. Was viele Verbraucher immer noch nicht bemerkt haben ist, dass die Konsultation immer über Provisionen vergütet wird und sie bevorzugt die Finanzprodukte angeboten bekommen, bei denen die attraktivste Vergütung lockt. Mittlerweile müssen Banken ihre Provisionen offenlegen, dadurch rückt die Quirin Bank in den Fokus der Verbraucher. Honorarberatung wird kaum in Anspruch genommen Die Quirin Bank nimmt grundsätzlich keine Provisionen oder andere Vergütungen von Produktgebern an. Sollte es aufgrund fehlender Nettoverträge zu Zahlungen kommen, werden diese unverzüglich an den Kunden weitergereicht. Wer bei dem Institut Finanzprodukte erwirbt und eine vorangehende Beratung wünscht, muss dafür ein festgelegtes Honorar entrichten. Dabei entstehen keine Interessenskonflikte und Kunden erhalten immer die für sie geeigneten Anlageprodukte. Allerdings wird die Honorarberatung bislang nur wenig angenommen, nach Ansicht von Herrn Schmidt hat das dazu erforderliche Umdenken noch nicht begonnen. Die Verbraucher können von der Provisionsberatung keine zeitgemäße Neutralität erwarten, finanzielle Nachteile sind daher vorprogrammiert. Finanzprodukte können attraktiv sein Entscheidend ist dabei, wo sie gekauft werden und welche Beratungsform vorangeht, dazu ein Beispiel: Ein Anleger entscheidet sich für einen Fonds und legt 110.000 Euro auf zehn Jahre bei einer klassischen Bank an. Er entrichtet fünf Prozent Ausgabeaufschlag und jährlich zwei Prozent für die Verwaltung. Am Laufzeitende verfügt er über knapp 140.000... weiterlesenGesamtkostenquote, die TER
Die Gesamtkostenquote wird in Fachkreisen auch als Total Expense Ratio mit der Abkürzung TER bezeichnet. Der Begriff ist bei Investmentfonds allerdings irreführend, denn er schließt nicht den Ausgabeaufschlag sowie die beim Erwerb und Verkauf fälligen Gebühren ein. Irritierende Bezeichnung Anleger, die den Begriff Gesamtkostenquote zu wörtlich nehmen, werden enttäuscht sein. Den die Kennziffer TER enthält bei Weitem nicht allen Positionen, die es beim Fondserwerb zu beachten gilt. Zudem ist die Gesamtkostenquote nicht in allen Ländern mit den gleichen Faktoren versehen, nationale Gegebenheiten tragen zur Verwirrung bei. Der Bundesverband für Investmentgesellschaften (BVI) wollte für mehr Transparenz sorgen und hat dazu eine Richtlinie zur TER lanciert. Allerdings ist deren Umsetzung keineswegs verpflichtend. Diese Zahlen sollte die Gesamtkostenquote TER enthalten Für jeden Investmentfonds werden Verkaufsprospekte erstellt, welche beim Einsatz in anderen Regionen übersetzt werden müssen. Die Vertragsbedingungen müssen hinterlegt und öffentlich bekannt gemacht werden. Diese Kosten sind in jedem Fall in der TER enthalten. Ein Fonds muss bei den Börsen ebenso registriert werden wie bei den Finanzaufsichten, dadurch entstehen administrative Kosten, welche auch Teile der Gesamtkostenquote darstellen. Jeder Investmentfonds wird mehr oder weniger beworben und generiert direkte Kosten beim Anteils-Verkauf. Auch diese Positionen gehen aus der TER hervor. Keine vollständige Kostenauflistung Zumindest bei einem aktiv gemanagten Investmentfonds ist die Formulierung Gesamtkostenquote nicht ganz treffend. Der Ausgabeaufschlag ist eine nicht zu vernachlässigende Position, gleichwohl ist er in der TER nicht enthalten. Die Bemühungen des Managements sowie die Verwaltungskosten sind in dem Begriff zwar enthalten, allerdings müssen eventuell anfallende Erfolgsprämien über die Gesamtkostenquote hinaus entrichtet werden. Kritiker halten die oben angesprochene Regulierung zwar förderlich, allerdings ergibt sich daraus keine vollkommene Kostentransparenz. Insbesondere die Performancegebühren... weiterlesenGrundzüge der gesetzlichen Erbfolge
In Deutschland kann jeder Bürger sein Vermögen per Testament oder Erbvertrag an eine bestimmte Person weitergeben. Versäumt er die Anfertigung, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Mehr dazu in diesem Beitrag. Die Funktionsweise Die gesetzliche Erbfolge gibt über das Ehegattenerbrecht Ehe- und Lebenspartnern ein gewisses Sonderrecht, welches die Ansprüche von Verwandten einschränkt. Das Parentel- oder Ordnungssystem teilt das gesetzliche Erbrecht von Verwandten aufgrund von Abstammung in drei Ordnungen ein: Verwandte erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers oder deren Nachwuchs. Angehörige zweiter Ordnung können Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen sein. Geschiedene Elternteile des Verstorbenen zählen ebenfalls zu dieser Kategorie. In der dritten Ordnung sind neben den Großeltern Cousinen und Cousins mit Onkeln und Tanten gelistet. Die Vorgehensweise ist leicht verständlich: Die gesetzliche Erbfolge richtet sich immer nach der ersten Ordnung, ist hier kein Erbberechtigter vorhanden, gehen die Ansprüche an Personen der nachfolgenden Ordnung über. Erben erster Ordnung Die gesetzliche Erbfolge in der ersten Ordnung ist einfach verständlich. Beim Tod des Erblassers erben sein Ehepartner und die Kinder. Der zurückgebliebene Elternteil erhält eine Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte fällt den Kindern zu gleichen Anteilen zu. Ist ein Kind des Erblassers verstorben, geht das Erbe an die Enkel. Bei nicht ehelichen Kindern wird identisch verfahren, wenn sie vor Juli 1949 geboren wurden. Die gesetzliche Erbfolge in zweiter Ordnung Wenn der Erblasser verwitwet und kinderlos ist, geht der Nachlass ohne Testament auf Erben in zweiter Ordnung über. Die Eltern würden sich in diesem Fall die Erbschaft teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, gehen die Ansprüche an Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen über. Erbschaften dritter Ordnung Die gesetzliche Erbfolge... weiterlesenPrivatanleger und ihre Risikobereitschaft
Die Ermittlung der Risikobereitschaft ist eine Herausforderung für jeden Finanzberater. Er muss bereits beim ersten Kennenlernen diesbezügliche Fragen stellen und die Antworten mit zahlreichen themabezogenen Studien abgleichen. Aufgrund unkorrekter Informationen sind Fehleinschätzungen unvermeidbar.
weiterlesen



