von Vermoegenskontor | 14. Dez. 2015 | Honorarberatung, Verbraucherschutz
Verbraucherzentralen schlagen Alarm, weil Banken die Wünsche ihrer Kunden zunehmend ignorieren. Einer aktuellen Studie entsprechend gehen 95 Prozent aller Anlagevorschläge völlig am Bedarf der Verbraucher vorbei. Unabhängige Honorarberatung könnte Abhilfe schaffen, gehört aber nicht zum Geschäftsmodell der Banken. (mehr …)
von Vermoegenskontor | 10. Nov. 2015 | Verbraucherschutz, Vermögensschutz
Deutsche Verbraucher sind unter anderem deshalb Sparweltmeister, weil sie der nationalen Einlagensicherung kompromisslos vertrauen können. Nun plant Brüssel ein europäisches Einlagensicherungssystem, gegen welches sich Volksbanken, Sparkassen und deutsche Kunden vehement wehren. (mehr …)
von Vermoegenskontor | 20. Okt. 2015 | Finanzplanung, Verbraucherschutz
Die deutsche Schulmedizin greift vergleichsweise schnell zum Skalpell, obgleich in vielen Fällen Operationen vermeidbar sind. Die Politik sichert den Anspruch der Verbraucher auf die zweite Diagnose im medizinischen Bereich durch ein Gesetz. (mehr …)
von Vermoegenskontor | 15. Okt. 2015 | Geldanlage, Honorarberatung, Verbraucherschutz
Auch bei einer Geldanlage in Exchange Traded Funds (ETF) ist Kostenkontrolle unverzichtbar. Anleger ersehen aus der Kostenquote TER die meisten internen Kosten ihres Indexfonds, während sich die Gesamtkosten über den vollen Investitionszeitraum hinter der Abkürzung TCO verstecken.
ETF’s sind vergleichsweise kostengünstige Investmentinstrumente, dennoch sollten Anleger auch hier auf anfallende Gebühren und Kosten schauen. Gerade bei der langfristigen Geldanlage sind kleine Unterschiede oft von großer Bedeutung.
Die Kostenquote TER
Anleger werden bei Indexfonds häufig angehalten, auf die Kostenquote TER zu schauen. Eigentlich verbirgt sich hinter dem Kürzel der englische Begriff Total Expense Ratio. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um die Gesamtkostenquote, vielmehr beinhaltet die Total Expense Ratio die meisten internen sowie jährlich anfallenden Kosten eines ETF’s. Dazu zählen Verwaltungsgebühren, Marketingkosten, Anwaltsgebühren, Regulierungs- sowie Überwachungskosten, Lizenzgebühren und sonstige Anwendungen.
In der Kostenquote TER sind allerdings keine Gebühren für die einmal im Jahr anfallende Neugewichtung bei physisch replizierten ETF’s enthalten. Wer diese Kosten und andere relevanten Ausgaben auf einen Blick erkennen möchte, muss sich an der Total Cost of Ownership orientieren.
Die Gesamtkosten des Eigentümers
Die Kostenquote TER berücksichtigt keine Spreads und Handelskosten bei Veränderungen innerhalb eines ETF’s. Auch die bei synthetisch nachgebildeten Exchange Traded Funds anfallenden Swapgebühren sind nicht hier, sondern in der Total Cost of Ownership (TCO) aufgeführt. Zur TOC gehören auch anfallende Steuern, daneben stehen erwirtschaftete Erträge über Wertpapierleihe in Option.
Dieser Kostenkomplex kommt jedoch nicht nur bei ETF-Geldanlagen zum Tragen, er betrifft vielmehr alle klassischen Investmentfonds und tritt zusätzlich zur Kostenquote TER auf. Im Übrigen beinhalten die Eigentümergesamtkosten TOC auch Positionen, die für Anleger einfacher zuzuordnen sind. Bei jedem ETF-Investment verlangt die Depotbank beispielsweise Gebühren für die Aufbewahrung. Beim Kauf und Verkauf von Exchange Traded Funds fallen Order- und Handelskosten an. Darüber hinaus müssen Anleger bei ihren ETF’s die Geld-Brief-Spanne im Auge behalten und auf die bei der Börse anfallenden Gebühren achten.
von Vermoegenskontor | 27. Sep. 2015 | Finanzplanung, Geldanlage, Immobilien, Verbraucherschutz
Private Finanzplanung sollte ganzheitlich durchgeführt sein und wichtige Aspekte wie Altersvorsorge, Vermögensaufbau und Immobilienkauf beinhalten. Damit verhindern Verbraucher ebenso teure wie vermeidbare Fehler, welche insbesondere bei der Geldanlage und der Immobilienfinanzierung dramatische Auswirkungen auf die ganze Familie haben.
Wenig Interesse an ganzheitlicher Planung
Der Begriff ist vielen Leuten bekannt, jedoch verzichten die meisten Verbraucher auf eine finanzielle Planung im betriebswirtschaftlichen Sinn. Planung findet in Privathaushalten höchstens ansatzweise statt und stellt die monatlichen Ausgaben in Relation mit den Einkünften. Im Ansatz zeigt sich die private Finanzplanung, wenn ein Immobilienerwerb ansteht, da die Planung in den meisten Fällen unvollständig bleibt, sind finanzielle Katastrophen bereits vorprogrammiert.
Ganzheitliche Finanzplanung umfasst alle wichtigen Teilaspekte
Zur Planung der verfügbaren Finanzen gehören neben dem Immobilienerwerb die Altersabsicherung, der Vermögensaufbau, die Nachfolgeregelung und die Absicherung der individuellen Risiken. Darunter sind Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sowie Pflegebedürftigkeit bis zum Tod zu verstehen. Zudem sichert die private Finanzplanung Risiken von Vermögensverlusten auch bei nichtmonetären Vermögenswerten ab. Der Umfang der tangierten Herausforderungen lässt eine sorgfältige Planung der Finanzen für jeden Privathaushalt unverzichtbar erscheinen.
Mitarbeit erforderlich
Anders als in den Vereinigten Staaten wird hierzulande die Finanzplanung nur bei Superreichen als notwendig erachtet. Doch hingegen dieser verbreiteten Ansicht besteht Planungsbedarf auch und gerade bei Durchschnittsfamilien mit Bausparvertrag und Sparplan. Warum die Planung der Finanzen hierzulande noch nicht von Verbrauchern in gewünschtem Ausmaß betrieben wird, liegt häufig am damit verbundenen Arbeitsaufwand. Privatkunden müssen umfangreiche Daten zusammentragen und sie ihren Finanzplanern zur Verfügung stellen.
Wenig Ahnung von den Vorteilen
Ergebnisse und Nutzen zeigen sich bei der privaten Finanzplanung oft erst in der Praxis. Doch ist der Aufwand vielen Verbrauchern zu groß, sie fokussieren stattdessen vermeintlich problemlose Geldanlagen im Internet, wobei sie mit wenigen Klicks ein angeblich perfektes Portfolio zusammenstellen können. Fragen Sie deshalb vor der nächsten Anlageentscheidung Ihren unabhängigen Finanzberater nach einem Finanzplanungsprogramm für Privatkunden, in welches sich die Änderungen der Lebenssituation jederzeit leicht einpflegen lassen.
von Vermoegenskontor | 27. Sep. 2015 | Verbraucherschutz, Vermögensschutz
D&O-Versicherungen haften für Schäden, welche Manager aktuell bei Volkswagen in Milliardenhöhe verursachen. Diese Managerhaftpflicht ist allerdings nicht bei allen Schadensgründen in der Pflicht, die Details stellt der nachfolgende Beitrag heraus.
Die Suche nach den Schuldigen
Nachdem die Abgasaffäre zu Schlagzeilen in den Medien geführt hat, wird bei VW intensiv nach den Verantwortlichen gesucht. Die sitzen in der Chefetage und sind theoretisch mit D&O-Versicherungen vor den Folgen ihrer Versäumnisse und Fehler geschützt. In der Praxis wird die Managerhaftpflicht jedoch nur einen Bruchteil der Milliardensummen begleichen.
D&O-Versicherungen weitgehend unbekannt
Jeder Entscheidungsträger haftet für die Fehler und Versäumnisse in seinem Verantwortungsbereich. Weil diese Schäden speziell in großen Konzernen leicht auf Größenordnungen in Milliardenhöhe anwachsen, werden Spitzenkräfte oft mit Managerhaftpflicht-Policen ausgestattet. Andernfalls müssten Manager für ihre Fehler mit dem Privatvermögen haften.
Bereits jetzt erreicht der Schaden bei VW 6.5 Milliarden Euro, zudem droht ein Bußgeld in Höhe von 18 Milliarden aus den USA. Die Summen übersteigen die Möglichkeiten einzelner Versicherer, der Konzern hat daher mehrere Managerhaftpflicht-Anbieter im Boot.
Keine Bußgeldregulierung und begrenzte Deckungssummen
Die Meinung vieler Experten, dass Managerhaftpflicht-Anbieter auch Bußgelder bezahlen, wird von der täglichen Praxis Lügen gestraft. In der Tat begleichen die Versicherer keine Strafen aus haftungsrechtlichen Bedenken: Das Bußgeld verfehlt dann seine Wirkung auf den Verursacher.
Doch auch die restlichen 6.5 Milliarden werden von den Versicherern nur zum geringen Teil übernommen. Die genaue Deckungssumme war von VW nicht zu erfahren und liegt bei im DAX vertretenen Konzernen irgendwo zwischen 300 und 500 Millionen Euro. Auch ohne Anwaltskosten in Millionenhöhe reicht der Betrag niemals zur Begleichung aller Schäden.
Jahrelange Untersuchungen
Wer, in welchem Umfang für die Abgasaffäre bei VW verantwortlich ist, wird sich voraussichtlich erst nach jahrelanger Ermittlungsarbeit aufklären. Fakt ist jedoch, dass Volkswagen den Löwenanteil des Schadens selbst bezahlen wird, da die Managerhaftpflicht selbst im günstigsten Fall nur die Deckungssumme garantiert. Da hilft es auch nicht viel, dass einzelne Manager mit maximal 1.5 Jahresgehältern für den Schaden an der Börse haften.