95% Fehlerquote bei Anlagevorschlägen der Banken

95% Fehlerquote bei Anlagevorschlägen der Banken

Verbraucherzentralen schlagen Alarm, weil Banken die Wünsche ihrer Kunden zunehmend ignorieren. Einer aktuellen Studie entsprechend gehen 95 Prozent aller Anlagevorschläge völlig am Bedarf der Verbraucher vorbei. Unabhängige Honorarberatung könnte Abhilfe schaffen, gehört aber nicht zum Geschäftsmodell der Banken.

Verbraucher haben Beratungsbedarf

Gerade in Niedrigzinszeiten möchten Kunden wissen, wie sie ihre Altersvorsorge auf die Beine stellen und wo sie Erspartes vernünftig anlegen können. Sie vertrauen bei derartig wichtigen Fragen immer noch ihrer Bank. Was sie daraufhin von den Instituten vermittelt bekommen, bezeichnen Verbraucherschützer in nahezu allen Fällen als nicht bedarfsgerecht.
Eine von den Verbraucherverbänden durchgeführte Umfrage ergab: 95 Prozent aller angebotenen Finanzprodukte entsprechen nicht dem Kundeninteresse. Die Zahlen stammen aus der Studie „Marktwächter Finanzen“, welche 3.000 bereits verkaufte Anlageprodukte, und über 350 schwebende Angebote unter die Lupe nahm.

Eine unmittelbare Gefahr für die Altersvorsorge

Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg bezeichnet die Ergebnisse als besorgniserregend. Wenn sich Anleger für unpassende Finanzprodukte entscheiden, geht die Fehlentscheidung mit erheblichen Konsequenzen einher. Im schlimmsten Szenario riskieren sie ihre private Altersvorsorge. Aus Sicht der Verbraucherschützer war jedes zehnte Angebot schlicht zu teuer. Den Kunden wurden zudem günstigere Alternativen vorenthalten, obwohl es sie in den meisten Fällen gab.
In die Kategorie nicht bedarfsgerecht fielen Produkte mit hohen Kosten wie beispielsweise fondsgebundene Lebensversicherungen oder aktiv gemanagte Investmentfonds. Kostengünstige Indexfonds wurden nie angeboten, obwohl diese seitens der Rendite die gemanagten Varianten oftmals übertreffen.

Honorarberatung gefordert

Aus der Sicht der Verbraucherverbände kann nur eine unabhängige Beratung diesen Missständen ein Ende bereiten, denn die trennt konsequent die Konsultation vom Produktverkauf. Die Verbraucherschützer fordern vom Gesetzgeber geeignete Vorgaben, damit die Honorarberatung endlich den Stellenwert erhält, der ihr zukommt. Und dies geht nur mit einem totalen Provisionsverbot nach britischem oder holländischem Vorbild.
Bei den Banken führte die Studie zu scharfen Protesten. Nach eigener Aussage können sich die Institute Falschberatungen überhaupt nicht leisten, da sie auf zufriedene Kunden angewiesen sind. Allerdings wäre Honorarberatung in diesem Umfeld völlig undenkbar, denn dagegen spricht das Geschäftsmodell der Banken.

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