Schenkungssteuerfrei Vermögen an den Ehepartner transferieren

Schenkungssteuerfrei Vermögen an den Ehepartner transferieren

Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Eine vorzeitige Vermögensübertragung kann hier eine attraktive Alternative sein, nicht nur für die nächste Generation, sondern auch innerhalb der Ehe. Besonders in Fällen, in denen eine sogenannte erbschaftsteuerliche Schieflage besteht, etwa durch Unternehmens- oder Immobilienverkäufe, bietet sich diese Möglichkeit an.

 


 

Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten

Grundsätzlich unterliegen unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten der Schenkungssteuer, sofern sie den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen und es sich nicht um die Übertragung des Familienheims handelt. Mit einer geschickten Steuergestaltung kann man jedoch die Freibeträge optimal ausnutzen. Eine besonders effektive Methode der Vermögenssicherung ist die sogenannte Güterstandsschaukel.

Die Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen

Die Güterstandsschaukel basiert auf der bewussten Änderung des Ehegüterstands zu Lebzeiten. In der Regel leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Um steuerliche Vorteile zu nutzen, können sie diese Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag beenden und stattdessen Gütertrennung vereinbaren.

Durch diese Änderung erwirbt z.B. der Ehegatte, der während der Ehe den geringeren Vermögenszuwachs hatte, einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Dieser Zugewinnausgleich bleibt steuerfrei, da er zur Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs erfolgt und somit weder der Erbschafts- noch der Schenkungssteuer unterliegt. Nach der Durchführung des Zugewinnausgleichs können die Ehepartner wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Diese Rückkehr sollte jedoch nicht sofort im ursprünglichen Ehevertrag zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft festgelegt werden, sondern in einer separaten Urkunde erfolgen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Dieses Modell der Vermögensübertragung ist völlig legal und wurde vom Bundesfinanzhof als zulässig betrachtet. Wichtig ist jedoch, dass die Rückkehr in den ursprünglichen Güterstand mit einer angemessenen „Schamfrist“ und in einer separaten Urkunde erfolgt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Professionelle Unterstützung und Planung

Vor der Umsetzung der Güterstandsschaukel sollte professionelle Unterstützung in Anspruch genommen werden. Eine umfassende und langfristige Finanzplanung ist unerlässlich, um nicht allein die steuerlichen Vorteile in den Vordergrund zu stellen. Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären, wie der Ausgleichsanspruch zwischen den Ehegatten bedient wird. Falls keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, können auch Sachwerte zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung herangezogen werden. Dies wird ertragsteuerlich als Veräußerung der Sachwerte betrachtet und entsprechend besteuert.

Kosten der Güterstandsschaukel

Die Umsetzung der Güterstandsschaukel verursacht Kosten. Dazu gehören Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare sowie die Beurkundungsgebühren des Notars, die sich nach dem Vermögen beider Ehegatten richten. Auch das Rückschaukeln in die Zugewinngemeinschaft bedarf eines weiteren Ehevertrags und verursacht zusätzliche Beurkundungsgebühren. Diese Kosten sollten im Voraus bedacht und kalkuliert werden. Wir bieten hierbei umfassende Unterstützung und beziehen bei Bedarf Steuer- und Rechtsberater mit ein.

Eine sorgfältige und vorausschauende Planung der Vermögensübertragung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen und trägt dazu bei, das Familienvermögen langfristig zu sichern.

 

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Plötzlicher Geldsegen: So investieren Sie klug und nachhaltig

Plötzlicher Geldsegen: So investieren Sie klug und nachhaltig

Plötzliche größere Geldzuflüsse, wie durch eine Erbschaft, eine vorzeitige Schenkung, die Auszahlung einer Lebensversicherung oder eine Abfindung, können viele Menschen verunsichern. Die Möglichkeiten, was man mit dem unerwarteten Geld machen kann, sind vielfältig und reichen von der Erfüllung persönlicher Wünsche über Investitionen bis hin zur Altersvorsorge. In dieser Situation ist eine kluge und nachhaltige Finanzplanung entscheidend, um langfristig davon zu profitieren.

 


Risiken durch unüberlegte Entscheidungen

Wer sich noch nie intensiv mit dem Thema Finanzen auseinandergesetzt hat, kann schnell überfordert sein und falsche Entscheidungen treffen. Dies kann dazu führen, dass größere Summen durch übermäßigen Konsum oder unkluge Geldanlagen schnell verloren gehen. Insbesondere die Versuchung, vermeintlich heißen Anlagetipps zu folgen, oder schlechte Beratung können fatale finanzielle Folgen haben.

Professionelle Finanzplanung als Schlüssel zum Erfolg

Eine professionelle Finanzplanung berücksichtigt die gesamte finanzielle Situation einer Person. Dies umfasst die Ausgaben und Einnahmen, vorhandene Vermögenswerte, Absicherung und Vermögensnachfolge. Ein kompetenter Berater wird gemeinsam mit dem Kunden die individuellen Ziele definieren und einen Finanzplan erstellen, der zeigt, wie diese Ziele mit dem zugeflossenen Geld erreicht werden können. Dabei geht es nicht nur um die reine Geldanlage, sondern um eine umfassende Betrachtung der gesamten finanziellen Situation.

Zu einer guten Finanzplanung gehört auch der Aufbau einer finanziellen Reserve und die Bereitstellung von Mitteln für persönliche Wünsche. Dies schafft nicht nur Sicherheit, sondern ermöglicht auch eine flexible und bedarfsgerechte Nutzung des Vermögens.

Langfristige Investitionen und der Aktienmarkt

Ein zentraler Bestandteil der langfristigen Vermögensplanung ist die Investition in den Aktienmarkt. Trotz der oft vorhandenen Skepsis gegenüber hohen Marktständen zeigen Untersuchungen, dass der Zeitpunkt des Einstiegs grundsätzlich nicht entscheidend für den langfristigen Anlageerfolg ist. Selbst bei einem ungünstigen Einstiegspunkt konnte man in der Vergangenheit bei einem Anlagehorizont von über 15 Jahren und einer breiten Streuung der Aktieninvestitionen positive Renditen erzielen.

Ein Beispiel hierfür ist der MSCI World, der in den letzten 20 Jahren um das 3,5-fache gestiegen ist. Diese kontinuierliche Wertsteigerung verdeutlicht, dass neue Höchststände ein natürlicher Teil des Marktwachstums sind und nicht zwangsläufig zu Kurseinbrüchen führen.

Fazit: Finanzplanung ist Lebensplanung

Eine ganzheitliche und professionelle Finanzplanung ist der Schlüssel, um aus einem unerwarteten Geldsegen nachhaltigen Wohlstand zu schaffen. Egal, ob es um die finanzielle Absicherung im Alter, einen vorgezogenen Ruhestand, persönliche Wünsche wie eine Reise oder den Erwerb einer Immobilie geht – mit der richtigen Strategie lassen sich langfristige finanzielle Ziele erfolgreich umsetzen.

Wer nach einem plötzlichen Geldsegen also Fehler vermeiden und langfristig profitieren möchte, sollte sich professionelle Unterstützung holen. CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) bieten die beste Ausbildung im Bereich des langfristigen Vermögensaufbaus und beraten unabhängig und objektiv. Unter Berücksichtigung der gesamten finanziellen Situation helfen diese Experten dabei, finanzielle Ziele sicher und nachhaltig zu erreichen.

 

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Nachholbedarf bei der Nachlassplanung

Nachholbedarf bei der Nachlassplanung

Nachholbedarf bei der Nachlassplanung: Ein Blick auf die Commerzbank-Studie

Die Planung des eigenen Nachlasses ist ein oft vernachlässigter Aspekt der Vermögensverwaltung. Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Commerzbank zeigt, dass viele Deutsche hier noch Nachholbedarf haben. Die Studie „Vermögen über Generationen sichern“ beleuchtet, wie gut vermögende Personen in Deutschland auf die Vermögensübertragung vorbereitet sind und welche Herausforderungen dabei bestehen.

Wichtigste Erkenntnisse

Im Rahmen der Studie wurden 500 Personen ab 55 Jahren mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 4.000 Euro befragt. Zusätzlich wurden 17 Tiefeninterviews durchgeführt, um genauere Einblicke in die Denkweisen und Einstellungen zur Nachlassplanung zu gewinnen. Die Ergebnisse sind aufschlussreich und bezeugen, dass viele Menschen ihre Nachlassplanung noch nicht ausreichend geregelt haben.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass fast die Hälfte der Befragten (45 Prozent) bis dato noch kein Testament verfasst hat. Diese Tatsache verdeutlicht den erheblichen Handlungsbedarf, der in diesem Bereich besteht. Von denjenigen ohne Testament verlassen sich 40 Prozent auf die gesetzliche Erbfolge, während rund ein Drittel glaubt, noch genügend Zeit für die Erstellung des Testaments zu haben.

Die Befragten legen großen Wert darauf, ihren eigenen Willen in der Vermögensübertragung umzusetzen (38 Prozent), sowie ihr Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten (36 Prozent). Trotz dieser Prioritäten hat nur etwa die Hälfte ein Testament erstellt. Dies verdeutlicht auch, dass viele Menschen die Bedeutung einer geregelten Nachlassplanung unterschätzen. Eine sorgfältig geplante Vermögensübertragung stellt nicht nur sicher, dass das Vermögen nach den eigenen Vorstellungen weitergegeben wird, sondern hilft häufig außerdem, den Familienfrieden zu bewahren.

Konto- und Depotvollmachten: Ein wichtiger Aspekt der Nachlassplanung

Ein positiver Befund der Studie ist, dass 60 Prozent der Befragten einer Vertrauensperson eine Konto- oder Depotvollmacht erteilt haben. Diese Vollmachten sind nicht nur im Todesfall relevant, sondern auch bei Unfällen oder Krankheiten, die zu einer Handlungsunfähigkeit führen können. Eine Vollmacht ermöglicht es Vertrauenspersonen, wichtige Bankgeschäfte weiterzuführen, was in Notsituationen von großer Bedeutung ist.

Stiftungen als Option für die Vermögensweitergabe

Die Studie zeigt auch, dass fast drei Viertel der Befragten es ablehnen, ihr Vermögen nach dem Tod zu stiften. Von denjenigen, die bereits eine Stiftung gegründet haben oder dies in Erwägung ziehen, tun dies 54 Prozent aus dem Wunsch heraus, etwas Sinnstiftendes zu bewirken. Die Gründung einer selbstständigen Stiftung lohnt sich ab einer Summe von etwa einer Million Euro, während für kleinere Beträge eine unselbständige Stiftung meist die bessere Wahl ist.

Herausforderungen und Wissenslücken

Die Tiefeninterviews verdeutlichen, dass viele Befragte Unsicherheiten und Wissenslücken hinsichtlich der Testamentserstellung haben. Manche empfinden die Auseinandersetzung mit ihrem Testament als „nicht gerade leicht.“ Andere sehen derzeit keinen Sinn darin, ein Testament zu machen, es sei denn, es gibt familiäre Konflikte. Diese individuellen Einblicke zeigen, dass eine bessere Aufklärung und frühzeitige Planung notwendig sind, um sicherzustellen, dass das Vermögen gemäß den eigenen Wünschen weitergegeben wird.

Fazit

Die Commerzbank-Studie „Vermögen über Generationen sichern“ verdeutlicht, wie wichtig eine umfassende Nachlassplanung für den langfristigen Vermögenserhalt ist. Obwohl viele Menschen den Wunsch haben, ihr Vermögen nach ihren eigenen Vorstellungen weiterzugeben, fehlt es oft an konkreten Maßnahmen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung unerlässlich. Hierbei kann eine professionelle Beratung helfen, die individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu erkennen und in einem rechtlich sicheren Rahmen umzusetzen. Als Experten auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung und Nachlassplanung stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Fragen zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Vermögensübertragung zu finden.

 

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Tod und Geld, darüber spricht man nicht

Tod und Geld, darüber spricht man nicht

Ein Testament regelt nicht nur den Nachlass. Es kann auch helfen, den Familienfrieden zu wahren. Doch viele Deutsche haben Hemmungen, ihren letzten Willen schriftlich zu formulieren. Dadurch sind Streitigkeiten vorprogrammiert.

Mit einem Todesfall in der Familie kann sich schlagartig alles verändern. Viel zu oft kommt zur Trauer noch ein erbitterter Streit um das Erbe hinzu. Wie hoch der Wert des Vermögens ist, das jährlich in Deutschland vererbt wird, weiß niemand genau. Ökonomen gehen davon aus, dass innerhalb des nächsten Jahrzehnts etwa 3 Billionen Euro an Erben gehen werden. Dennoch haben mehr als 60 Prozent der Deutschen, die älter als 50 Jahre sind, kein Testament.

Testament und Erbe – ein heikles Thema

Obwohl jeder weiß, dass das Leben endlich ist, gehört der Tod zu den größten Tabuthemen in der modernen Gesellschaft. Und jedem rational denkenden Mensch ist ebenfalls klar, dass es richtig wäre, rechtzeitig den eigenen Nachlass zu regeln. Aber auch über Geld und Besitz reden die Deutschen nicht gern. Selbst innerhalb der Familien ist es schwierig, offen und ehrlich über diese Fragen zu sprechen. Den Kindern fällt es verständlicherweise schwer, dieses Thema anzuschneiden, und die Eltern schieben die Regelung des Nachlasses vor sich her, weil sie unsicher sind, wer was bekommen soll. Mit professioneller Unterstützung fällt es leichter, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen. In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Familientherapeuten zu Rate zu ziehen, denn beim Vererben geht es nicht nur ums Geld, sondern oft auch um langjährige Rivalitäten zwischen Geschwistern oder Ex-Partnern.

Immobilien führen häufig zum Streit

Bei Immobilienbesitz wird es besonders schwierig, wenn es  kein Testament gibt und die gesetzliche Erbfolge eintritt. Sind sich die Erben nicht einig, was mit der Immobilie geschehen soll, kommt es im schlimmsten Fall zur Zwangsversteigerung, um die Erbengemeinschaft aufzulösen. Um Streitigkeiten zu verhindern kann auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein.

Erbe, Vermächtnis, Nachlass – Laien sind oft überfordert

Rechtsanwälte und Notare sind kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Regelung des Nachlasses geht. Sie klären auf, welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind, beraten bei der Gestaltung eines Erbvertrags oder setzen das Testament formgerecht auf. Auch kann sich die Einschaltung eines zertifizierten Vermögensnachfolgeplaners lohnen. Dieser erstellt zunächst eine wirtschaftliche Betrachtung, welche Vermögenswerte vorhanden sind und moderiert die Lösungsfindung innerhalb der Familie sowie mit Rechtsanwälten und Steuerberatern. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Menschen bereits mit den Begrifflichkeiten überfordert sind. Aus steuerlichen Gründen kann es vorteilhaft sein, einen Teil des Vermögens „aus warmer Hand“ zu vergeben, also bereits zu Lebzeiten durch Schenkung zu übertragen. Auch bei solchen Überlegungen kann der Fachmann beratend zur Seite stehen.

Nießbrauchrecht – Steuerschonend vererben

Nießbrauchrecht – Steuerschonend vererben

Nießbrauchrecht – Steuerschonend vererben

Das Nießbrauchrecht ist im Zusammenhang mit Immobilien ein Begriff. Es räumt seinem Inhaber ein sehr weitgehendes und über das Wohnrecht hinausgehendes Nutzungsrecht ein, ohne Eigentümer des Objektes zu sein. Weniger bekannt ist, dass man auch für Wertpapierdepots ein Nießbrauchrecht vereinbaren kann.

Vorteilhaft ist dies unter Umständen in Verbindung mit einer Schenkung der Wertpapiere an Dritte. Dadurch lässt sich Erbschaftsteuer sparen. Der Inhaber des Nießbrauchrechts kommt trotz Eigentums-Aufgabe weiterhin in den Genuss der Depoterträge. Er muss also nicht auf Einkünfte aus Wertpapieren verzichten, auch wenn sie ihm rechtlich nicht mehr gehören.

Nießbrauch – Nutzung ohne Eigentum

Das Nießbrauchrecht ist in § 1030 BGB verankert. Eine spezielle Regelung zum Nießbrauch bei Wertpapieren findet sich in § 1081 BGB (Nießbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren). Dem Nießbrauchrechtsinhaber und dem Eigentümer steht danach der Besitz der Papiere gemeinschaftlich zu, der Nießbrauchrechtinhaber ist dagegen alleiniger Besitzer von Zins-, Renten- oder Gewinnanteilsscheinen. Ein Nießbrauchrecht ist unvererblich und unveräußerlich. Es erlischt mit dem Tod des Rechtinhabers.

Steuervorteile: Freibeträge der Schenkungsteuer, wertminderndes Nießbrauchrecht

Die Schenkung der Wertpapiere zu Lebzeiten anstelle der Vererbung im Todesfall ermöglicht Steuerersparnisse. Sofern Freibeträge nicht überschritten werden, fällt keine Schenkungsteuer an. Im Unterschied zur sehr ähnlich gestalteten Erbschaftsteuer können die Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wenn man frühzeitig mit Schenkungen beginnt und sie etappenweise durchführt, lassen sich so auch größere Wertpapiervermögen steuerfrei übertragen. Zumindest ist das wahrscheinlicher als im Erbfall.

Das Nießbrauchrecht kann hier zusätzlich zur Steuerfreiheit beitragen. Denn es mindert den Schenkungswert. Der Nießbrauchswert wird bei Ermittlung des Schenkungswerts abgezogen. Er wird mithilfe einer speziellen Formel berechnet, die das Alter des Schenkenden und die durchschnittliche Lebenserwartung berücksichtigt.

Der Zeitraum, in dem der Schenkende voraussichtlich „Nutznießer“ der Wertpapiererträge sein wird, bestimmt den Nießbrauchswert maßgeblich. Einen solchen Steuerspareffekt kann es im Erbfall nicht geben, hier spielt das Nießbrauchrecht zwangsläufig keine Rolle.

Schenkung und Nießbrauch klar regeln

Das Nießbrauchdepot mit Schenkung ist eine gute Lösung für Wertpapierbesitzer, die in den Genuss der Erträge ihres Depots kommen wollen, das Wertpapiervermögen aber an sich nicht benötigen und an potentielle Erben weitergeben wollen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein Vertrag, der Schenkung und Nießbrauch ebenso präzise wie eindeutig regelt.

Das Vermächtnis

Das Vermächtnis

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe ‚Erbe‘ und ‚Vermächtnis‘ oft synonym verwendet. Das Erbrecht macht hier aber einen Unterschied. Wenn Sie Ihren Nachlass regeln wollen, sollten Sie sich eingehender mit den Begrifflichkeiten befassen, um Ihre Gestaltungsspielräume zu kennen.

Vermächtnisse können dazu eingesetzt werden, noch zu Lebzeiten für eine klare Vermögensaufteilung zu sorgen und mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Wie das übrige Erbrecht ist auch das Vermächtnis im BGB geregelt. Es definiert den Begriff generell als Zuwendung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlass an den Vermächtnisnehmer.

Vermächtnis und Erbe – der Unterschied

Während Erben Ansprüche auf das hinterlassene Vermögen als Ganzes oder in Teilen haben und insofern die Rechtsnachfolge des Erblassers antreten, erstreckt sich der Anspruch des Vermächtnisnehmers nur auf einen bestimmten Vermögensgegenstand, ohne in die Rechtsnachfolge einzutreten. Der betreffende Vermögensgegenstand wird damit de facto aus der Erbmasse ausgesondert und Vermächtnisnehmer können einen Anspruch auf Herausgabe gegenüber den Erben geltend machen.

Vermächtnisse werden oft genutzt, um Personen, die nicht zum üblichen Kreis der Erben gehören, zu bedenken. Das können fernere Verwandte, Freunde oder auch andere Dritte sein. Auch um in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft dem Partner einen Teil des Nachlasses zukommen zu lassen, eignet sich das Rechtsinstrument. Der geht nämlich sonst in vielen Fällen leer aus.

Vermächtnisse an Erben 

Aber auch Erben selbst können mit einem Vermächtnis bedacht werden. Dies ist ggf. sinnvoll, wenn Vermögenswerte vorhanden sind, die sich nicht ohne weiteres aufteilen lassen und über die sich eine Erbengemeinschaft erst auseinandersetzen muss. Typische Beispiele sind Immobilien und andere bedeutende Sachwerte. Erfahrungsgemäß treten dabei immer wieder Streitigkeiten auf. Das Vermächtnis schafft klare Verhältnisse.

Es gibt dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten: 

  • beim sogenannten Vorausvermächtnis erhält der Erbe einen bestimmten Vermögensgegenstand, ohne dass das auf seinen Erbteil angerechnet wird;
  • bei der Teilungsanordnung ist der Erbe dagegen dazu verpflichtet, Wertunterschiede gegenüber seinen Miterben – in der Regel durch Zahlungen – auszugleichen. Vermächtnisse werden oft genutzt, um Personen, die nicht zum üblichen Kreis der Erben gehören, zu bedenken. Auf jeden Fall sollten Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses kompetenten juristischen Rat in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob Sie vom Vermächtnis Gebrauch machen wollen oder nicht. Von Laien aufgestellte Testamente enthalten oft unklare Regelungen und bewirken nicht selten das Gegenteil dessen, was eigentlich gewollt war.

Kompetenten Rat nutzen

  • Wenn ein Vorausvermächtnis gewählt wird, sollte es so bemessen sein, dass für die übrigen Erben genug Erbmasse jenseits der Pflichtteilsansprüche übrig bleibt. Sonst werden sie ggf. das Erbe ausschlagen und ihren Pflichtteil beanspruchen. Vermächtnisse lassen sich im Übrigen nicht dazu nutzen, um Erbschaftsteuer zu sparen. Das Steuerrecht behandelt sie wie Erbschaften.
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