Schenkungssteuerfrei Vermögen an den Ehepartner transferieren
Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Eine vorzeitige Vermögensübertragung kann hier eine attraktive Alternative sein, nicht nur für die nächste Generation, sondern auch innerhalb der Ehe. Besonders in Fällen, in denen eine sogenannte erbschaftsteuerliche Schieflage besteht, etwa durch Unternehmens- oder Immobilienverkäufe, bietet sich diese Möglichkeit an.
Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten
Grundsätzlich unterliegen unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten der Schenkungssteuer, sofern sie den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen und es sich nicht um die Übertragung des Familienheims handelt. Mit einer geschickten Steuergestaltung kann man jedoch die Freibeträge optimal ausnutzen. Eine besonders effektive Methode der Vermögenssicherung ist die sogenannte Güterstandsschaukel.
Die Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen
Die Güterstandsschaukel basiert auf der bewussten Änderung des Ehegüterstands zu Lebzeiten. In der Regel leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Um steuerliche Vorteile zu nutzen, können sie diese Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag beenden und stattdessen Gütertrennung vereinbaren.
Durch diese Änderung erwirbt z.B. der Ehegatte, der während der Ehe den geringeren Vermögenszuwachs hatte, einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Dieser Zugewinnausgleich bleibt steuerfrei, da er zur Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs erfolgt und somit weder der Erbschafts- noch der Schenkungssteuer unterliegt. Nach der Durchführung des Zugewinnausgleichs können die Ehepartner wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Diese Rückkehr sollte jedoch nicht sofort im ursprünglichen Ehevertrag zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft festgelegt werden, sondern in einer separaten Urkunde erfolgen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Dieses Modell der Vermögensübertragung ist völlig legal und wurde vom Bundesfinanzhof als zulässig betrachtet. Wichtig ist jedoch, dass die Rückkehr in den ursprünglichen Güterstand mit einer angemessenen „Schamfrist“ und in einer separaten Urkunde erfolgt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Professionelle Unterstützung und Planung
Vor der Umsetzung der Güterstandsschaukel sollte professionelle Unterstützung in Anspruch genommen werden. Eine umfassende und langfristige Finanzplanung ist unerlässlich, um nicht allein die steuerlichen Vorteile in den Vordergrund zu stellen. Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären, wie der Ausgleichsanspruch zwischen den Ehegatten bedient wird. Falls keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, können auch Sachwerte zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung herangezogen werden. Dies wird ertragsteuerlich als Veräußerung der Sachwerte betrachtet und entsprechend besteuert.
Kosten der Güterstandsschaukel
Die Umsetzung der Güterstandsschaukel verursacht Kosten. Dazu gehören Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare sowie die Beurkundungsgebühren des Notars, die sich nach dem Vermögen beider Ehegatten richten. Auch das Rückschaukeln in die Zugewinngemeinschaft bedarf eines weiteren Ehevertrags und verursacht zusätzliche Beurkundungsgebühren. Diese Kosten sollten im Voraus bedacht und kalkuliert werden. Wir bieten hierbei umfassende Unterstützung und beziehen bei Bedarf Steuer- und Rechtsberater mit ein.
Eine sorgfältige und vorausschauende Planung der Vermögensübertragung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen und trägt dazu bei, das Familienvermögen langfristig zu sichern.