Schenkungssteuerfrei Vermögen an den Ehepartner transferieren

Schenkungssteuerfrei Vermögen an den Ehepartner transferieren

Die Erbschaftssteuer kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Eine vorzeitige Vermögensübertragung kann hier eine attraktive Alternative sein, nicht nur für die nächste Generation, sondern auch innerhalb der Ehe. Besonders in Fällen, in denen eine sogenannte erbschaftsteuerliche Schieflage besteht, etwa durch Unternehmens- oder Immobilienverkäufe, bietet sich diese Möglichkeit an.

 


 

Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten

Grundsätzlich unterliegen unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten der Schenkungssteuer, sofern sie den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigen und es sich nicht um die Übertragung des Familienheims handelt. Mit einer geschickten Steuergestaltung kann man jedoch die Freibeträge optimal ausnutzen. Eine besonders effektive Methode der Vermögenssicherung ist die sogenannte Güterstandsschaukel.

Die Güterstandsschaukel: Steuerfrei Vermögen übertragen

Die Güterstandsschaukel basiert auf der bewussten Änderung des Ehegüterstands zu Lebzeiten. In der Regel leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Um steuerliche Vorteile zu nutzen, können sie diese Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag beenden und stattdessen Gütertrennung vereinbaren.

Durch diese Änderung erwirbt z.B. der Ehegatte, der während der Ehe den geringeren Vermögenszuwachs hatte, einen Anspruch auf Zugewinnausgleich. Dieser Zugewinnausgleich bleibt steuerfrei, da er zur Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs erfolgt und somit weder der Erbschafts- noch der Schenkungssteuer unterliegt. Nach der Durchführung des Zugewinnausgleichs können die Ehepartner wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückkehren. Diese Rückkehr sollte jedoch nicht sofort im ursprünglichen Ehevertrag zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft festgelegt werden, sondern in einer separaten Urkunde erfolgen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Dieses Modell der Vermögensübertragung ist völlig legal und wurde vom Bundesfinanzhof als zulässig betrachtet. Wichtig ist jedoch, dass die Rückkehr in den ursprünglichen Güterstand mit einer angemessenen „Schamfrist“ und in einer separaten Urkunde erfolgt, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Professionelle Unterstützung und Planung

Vor der Umsetzung der Güterstandsschaukel sollte professionelle Unterstützung in Anspruch genommen werden. Eine umfassende und langfristige Finanzplanung ist unerlässlich, um nicht allein die steuerlichen Vorteile in den Vordergrund zu stellen. Es ist wichtig, im Vorfeld zu klären, wie der Ausgleichsanspruch zwischen den Ehegatten bedient wird. Falls keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, können auch Sachwerte zur Erfüllung der Zugewinnausgleichsforderung herangezogen werden. Dies wird ertragsteuerlich als Veräußerung der Sachwerte betrachtet und entsprechend besteuert.

Kosten der Güterstandsschaukel

Die Umsetzung der Güterstandsschaukel verursacht Kosten. Dazu gehören Rechtsanwalts- und Steuerberaterhonorare sowie die Beurkundungsgebühren des Notars, die sich nach dem Vermögen beider Ehegatten richten. Auch das Rückschaukeln in die Zugewinngemeinschaft bedarf eines weiteren Ehevertrags und verursacht zusätzliche Beurkundungsgebühren. Diese Kosten sollten im Voraus bedacht und kalkuliert werden. Wir bieten hierbei umfassende Unterstützung und beziehen bei Bedarf Steuer- und Rechtsberater mit ein.

Eine sorgfältige und vorausschauende Planung der Vermögensübertragung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen und trägt dazu bei, das Familienvermögen langfristig zu sichern.

 

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Nachholbedarf bei der Nachlassplanung

Nachholbedarf bei der Nachlassplanung

Nachholbedarf bei der Nachlassplanung: Ein Blick auf die Commerzbank-Studie

Die Planung des eigenen Nachlasses ist ein oft vernachlässigter Aspekt der Vermögensverwaltung. Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Commerzbank zeigt, dass viele Deutsche hier noch Nachholbedarf haben. Die Studie „Vermögen über Generationen sichern“ beleuchtet, wie gut vermögende Personen in Deutschland auf die Vermögensübertragung vorbereitet sind und welche Herausforderungen dabei bestehen.

Wichtigste Erkenntnisse

Im Rahmen der Studie wurden 500 Personen ab 55 Jahren mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 4.000 Euro befragt. Zusätzlich wurden 17 Tiefeninterviews durchgeführt, um genauere Einblicke in die Denkweisen und Einstellungen zur Nachlassplanung zu gewinnen. Die Ergebnisse sind aufschlussreich und bezeugen, dass viele Menschen ihre Nachlassplanung noch nicht ausreichend geregelt haben.

Ein zentrales Ergebnis der Studie ist, dass fast die Hälfte der Befragten (45 Prozent) bis dato noch kein Testament verfasst hat. Diese Tatsache verdeutlicht den erheblichen Handlungsbedarf, der in diesem Bereich besteht. Von denjenigen ohne Testament verlassen sich 40 Prozent auf die gesetzliche Erbfolge, während rund ein Drittel glaubt, noch genügend Zeit für die Erstellung des Testaments zu haben.

Die Befragten legen großen Wert darauf, ihren eigenen Willen in der Vermögensübertragung umzusetzen (38 Prozent), sowie ihr Vermögen über Generationen hinweg zu erhalten (36 Prozent). Trotz dieser Prioritäten hat nur etwa die Hälfte ein Testament erstellt. Dies verdeutlicht auch, dass viele Menschen die Bedeutung einer geregelten Nachlassplanung unterschätzen. Eine sorgfältig geplante Vermögensübertragung stellt nicht nur sicher, dass das Vermögen nach den eigenen Vorstellungen weitergegeben wird, sondern hilft häufig außerdem, den Familienfrieden zu bewahren.

Konto- und Depotvollmachten: Ein wichtiger Aspekt der Nachlassplanung

Ein positiver Befund der Studie ist, dass 60 Prozent der Befragten einer Vertrauensperson eine Konto- oder Depotvollmacht erteilt haben. Diese Vollmachten sind nicht nur im Todesfall relevant, sondern auch bei Unfällen oder Krankheiten, die zu einer Handlungsunfähigkeit führen können. Eine Vollmacht ermöglicht es Vertrauenspersonen, wichtige Bankgeschäfte weiterzuführen, was in Notsituationen von großer Bedeutung ist.

Stiftungen als Option für die Vermögensweitergabe

Die Studie zeigt auch, dass fast drei Viertel der Befragten es ablehnen, ihr Vermögen nach dem Tod zu stiften. Von denjenigen, die bereits eine Stiftung gegründet haben oder dies in Erwägung ziehen, tun dies 54 Prozent aus dem Wunsch heraus, etwas Sinnstiftendes zu bewirken. Die Gründung einer selbstständigen Stiftung lohnt sich ab einer Summe von etwa einer Million Euro, während für kleinere Beträge eine unselbständige Stiftung meist die bessere Wahl ist.

Herausforderungen und Wissenslücken

Die Tiefeninterviews verdeutlichen, dass viele Befragte Unsicherheiten und Wissenslücken hinsichtlich der Testamentserstellung haben. Manche empfinden die Auseinandersetzung mit ihrem Testament als „nicht gerade leicht.“ Andere sehen derzeit keinen Sinn darin, ein Testament zu machen, es sei denn, es gibt familiäre Konflikte. Diese individuellen Einblicke zeigen, dass eine bessere Aufklärung und frühzeitige Planung notwendig sind, um sicherzustellen, dass das Vermögen gemäß den eigenen Wünschen weitergegeben wird.

Fazit

Die Commerzbank-Studie „Vermögen über Generationen sichern“ verdeutlicht, wie wichtig eine umfassende Nachlassplanung für den langfristigen Vermögenserhalt ist. Obwohl viele Menschen den Wunsch haben, ihr Vermögen nach ihren eigenen Vorstellungen weiterzugeben, fehlt es oft an konkreten Maßnahmen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, ist eine frühzeitige und sorgfältige Nachlassplanung unerlässlich. Hierbei kann eine professionelle Beratung helfen, die individuellen Wünsche und Bedürfnisse zu erkennen und in einem rechtlich sicheren Rahmen umzusetzen. Als Experten auf dem Gebiet der Vermögensverwaltung und Nachlassplanung stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Fragen zu klären und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Vermögensübertragung zu finden.

 

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Jeder kann eine Stiftung gründen

Jeder kann eine Stiftung gründen

Stiftungen haben den Nimbus, dem Gemeinwohl zu dienen. Tatsächlich verfolgen die meisten dieser Einrichtungen gemeinnützige Zwecke. Zwingend ist das aber nicht.

Eine Stiftung kann durchaus auf private oder gewerbliche Ziele ausgerichtet sein. Man muss nicht unbedingt ein Multimillionär sein, um eine Stiftung ins Leben zu rufen. Eine gewisse Vermögenssubstanz gehört allerdings schon dazu. Die Gründung bietet einige interessante Gestaltungsoptionen.

Oft unterschätzt – das Vermögen der Stiftungen 

Stiftungen bilden eine stille Macht in Deutschland. Rund 21.000 rechtsfähige Einrichtungen dieser Art gibt es hierzulande, und jährlich kommen rund 700 neue hinzu. Circa 95 Prozent sind anerkannt gemeinnützig. Sie verfügen über ein gewaltiges Vermögen. 100 Milliarden Euro sollen es nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen sein, die Ausgaben für Satzungszwecke belaufen sich jährlich auf rund 17 Milliarden Euro.

Die Vielfalt ist dabei in jeder Hinsicht beeindruckend. Die größte und eine der bekanntesten ist die Robert Bosch Stiftung, die alleine über ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro verfügt und das Gros der Bosch-Aktien hält. Ihre Förder-Aktivitäten umfassen ganz unterschiedliche Bereiche. Soviel Substanz braucht man für die Gründung einer Stiftung nicht. Als nötiges Mindestkapital gelten 50.000 Euro, das ist die Summe, die üblicherweise von den Landesstiftungsbehörden vorausgesetzt wird. Stiftungen können dabei praktisch von jedermann ins Leben gerufen werden.

Vielseitig einsetzbar – nicht nur gemeinnützig 

Gemeinnützige Stiftungen sind weitgehend steuerbefreit. Das gilt auch fürs Schenken und Vererben. Spenden und Zustiftungen an solche Einrichtungen berechtigen außerdem zum Sonderausgabenabzug. Bei Stiftungen, die nicht gemeinnützig sind, gibt es dagegen keine Steuerbegünstigung. Dennoch kann die Errichtung manchmal ebenfalls steuerlich sinnvoll sein.

Hier besteht zwar die Schenkung- bzw. Erbersatzsteuerpflicht, doch Betriebsvermögen und Kapitalanteile können steuerlich vorteilhaft in das Stiftungsvermögen eingebracht werden. Im Rahmen einer Familienstiftung lassen sich daher Unternehmensübertragungen auf die nächste Generation günstig gestalten. Auch um bestimmte Regelungen des Erbrechts zu umgehen – zum Beispiel Pflichtteilsansprüche -, kann die Stiftung als rechtliches Instrument genutzt werden.

Gemeinnützige Stiftungen sind weitgehend steuerbefreit.

Grundsätzlich wird zwischen Stiftungen mit und ohne Kapitalverzehr unterschieden. Verbrauchsstiftungen sind auf Zeit angelegt. Wenn das Kapital aufgebraucht ist, hat sich der Stiftungszweck de facto erledigt. Stiftungen ohne Kapitalverzehr leben dagegen ausschließlich von Erträgen des Stiftungsvermögens und sind zeitlich nicht begrenzt. Das ist das traditionelle Stiftungsmodell, bei dem schon ein ansehnliches Vermögen benötigt wird, um sinnvoll agieren zu können. Diese Stiftungen haben es derzeit nicht leicht. In der anhaltenden Niedrigzinsphase fällt es mit einer konservativen Anlagestrategie schwer, noch angemessene Erträge zu erwirtschaften, um den Stiftungszweck erfüllen zu können. Der Beliebtheit des Stiftungsmodells tut das offenbar keinen Abbruch.

Erben und Vererben

Erben und Vererben

Deutschland ist ein Land der Erben. In den nächsten Jahren wird ein Billionenvermögen vererbt – eine gigantische Summe, die jahrzehntelangem Frieden und Wohlstand zu verdanken ist.

Erben und Vererben ist dabei gar nicht so einfach. Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und entspricht nur noch zum Teil der Lebenswirklichkeit vieler Deutscher. Wer anders als gesetzlich vorgesehen vererben will, muss ein Testament aufsetzen. Doch das ist komplizierter als gedacht, denn es lassen sich kaum alle denkbaren Konstellationen im Todesfall voraussehen und berücksichtigen.

Gigantische Vermögensübertragungen zu erwarten 

Ein paar Zahlen sollen das Ausmaß der Erbschaften verdeutlichen:

  • im letzten Jahrzehnt wurde ein Vermögen von fast 1,5 Billionen Euro vererbt;
  • alleine in diesem Jahr werden es voraussichtlich 274 Milliarden Euro sein;
  • bis 2024 gehen Schätzungen von weiteren 3,1 Billionen Euro sowie 5,8 Millionen Erbfällen aus;
  • beim Vererben spielen Immobilien eine immer größere Rolle. In den nächsten zehn Jahren werden sie fast die Hälfte des vererbten Vermögens ausmachen;
  • der Staat profitiert vom Erben und Vererben. Die Steuereinnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer wachsen stetig und machten 2014 stattliche 5,4 Milliarden Euro aus

In den Zahlen kommt nicht nur der über lange Zeit gewachsene Wohlstand der Bundesbürger zum Ausdruck. Sie sind auch ein Zeichen für den demografischen Wandel und die Umkehrung der Alterspyramide. Das Gros der geschätzten 3,1 Billionen – nämlich gut zwei Drittel – wird auf Erbschaften von einer auf die nächste Generation entfallen. Das restliche Drittel wird an überlebende (Ehe)partner gehen.

Erbrecht und Erbschaftsteuer – nicht immer zeitgerecht 

Das deutsche Erbrecht im BGB stammt im Wesentlichen noch aus dem Kaiserreich. Es legt – wenn nichts anderes per Testament bestimmt ist – die gesetzliche Erbfolge fest. Dabei steht trotz einiger Reformen immer noch das traditionelle Familienbild im Hintergrund. Beim Erben gilt eine Rangfolge, die sich stark am Verwandtschaftsgrad zum Erblasser orientiert. Dabei gilt die Grundregel: wer dem Erblasser verwandtschaftlich näherstand, erbt bevorzugt.

Dies trifft im Prinzip auch auf die Erbschaftsteuer zu. Die hier geltenden Freibetragsregelungen begünstigen in erster Linie überlebende Ehepartner und Kinder in der traditionellen Familie. Tatsächlich entspricht dies aber immer weniger der Realität. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien, die heute oft die Regel darstellen, haben dabei häufig Nachteile.

Das deutsche Erbrecht im BGB stammt im Wesentlichen noch aus dem Kaiserreich. Es legt die gesetzliche Erbfolge fest.

Testament nur mit juristischem Rat 

Selbst vermeintlich „sichere“ Lösungen wie das Berliner Testament können problematisch werden. Die starke Differenzierung beim Vermögen und der hohe Immobilienanteil erschwert Regelungen zusätzlich – denn eine Immobilie lässt sich nur schwer teilen.

Bevor eine testamentarische Verfügung vom Erblasser getroffen wird, sollte sich dieser mit Hilfe eines zertifizierten Nachlassplaners einen Überblick über seine Ziele und vorhandenen Vermögenswerte verschaffen sowie interdisziplinär eine Strategie zur Übertragung unter Wahrung des Familienfriedens finden. Die erarbeitete Lösung sollte dann durch spezialisierte Fachanwälte, Steuerberater und Notare umgesetzt werden.

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