Nachlassplanung ist für Patchworkfamilien wichtig

Nachlassplanung ist für Patchworkfamilien wichtig

Die Nachlassplanung wird in modernen Lebensgemeinschaften oft durch neue Partner und Nachwuchs aus vorangegangenen Beziehungen erschwert. Das Erbrecht bietet Erblassern umfassende Gestaltungsmöglichkeiten, setzt jedoch ein gewisses Maß an Aktivität voraus.

Das Familienvermögen bestmöglich schützen

Gerade erfolgreiche Unternehmer konnten in den letzten Jahrzehnten enorme Vermögen anhäufen und wollen diese verständlicherweise auch über ihren Tod hinaus erhalten. Gleichzeitig haben sie oft Kinder, die eigene Wege mit selbst gewählten Partnern gehen. Diese Beziehungen werden von Eltern nicht immer gerne gesehen und führen im Extremfall nach dem Tod des Erblassers zur Gefährdung des Familienvermögens. Für derartige Fälle sind individuelle Lösungen im Testament unverzichtbar, damit werden potenziell riskante Partner von der Verfügungsgewalt über das Vermögen ausgeschlossen.

Patchworkfamilien und gesetzliches Erbrecht

Bis zum Jahr 2024 werden in Deutschland Erbschaften im Gesamtwert von 3.1 Billionen Euro weitergegeben. Erblasser und Empfänger leben zunehmend in sogenannten Patchworkfamilien, also in Lebensgemeinschaften mit neuen Partnern, die nicht selten Kinder aus vorangegangenen Beziehungen mitbringen. Die gesetzliche Erbfolge erfasst die neuen Anforderungen nur unzureichend und lässt zudem keinen Ausschluss bestimmter Personen vom Nachlass zu.

Nachlassplanung erforderlich

Die gesetzliche Erbfolge ist ein nostalgisches Modell, welches vorrangig Ehe- oder Lebenspartner und Verwandte in Betracht zieht sowie Erben in Nachlassempfänger erster, zweiter oder dritter Ordnung aufteilt. Die gesetzliche Erbfolge greift jedoch nicht bei unverheirateten Paaren, hier geht der überlebende Partner häufig leer aus.

Wer seinem Lebenspartner ohne Trauschein einen Teil seines Erbes zukommen lassen möchte, muss beizeiten ein Testament aufsetzen und ihn darin ausdrücklich bedenken.

Unverzichtbares Testament

Jeder Erblasser sollte seinen Letzten Willen so früh wie möglich und immer mit notariellem Beistand verfassen. Damit behält er über seinen Tod hinaus einen gewissen Einfluss auf die Erbmasse. Er kann damit außereheliche Lebensgefährten und nicht selbst gezeugte Kinder bedenken oder aus seiner Sicht ungeeignete Personen von der Erbschaft ausschließen. Des Weiteren schützt ein durchdacht formuliertes Testament vor teilweise erheblicher Steuerbelastung und sollte angesichts wachsender Vermögenswerte in festgelegten Intervallen auf Zweckmäßigkeit überprüft werden.

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