Honorarberatung ist nicht normiert

Da die Honorarberatung für Finanzen bislang nicht normiert ist, geraten Mandanten bei der Suche nach einem Honorarberater immer wieder an Produktverkäufer. Der Beruf ist nicht umfassend vom Gesetzgeber geschützt, Verbraucher sind daher zum Einholen von Informationen gezwungen.

Die Honorarberatung hebt sich von der konventionellen Beratung ab

Für Beratungssuchende stellt sich die Finanzberatung häufig als Etikettenschwindel dar. Sie konsultieren Finanzberater und sitzen in der Regel getarnten Produktverkäufern gegenüber. Mehrheitlich verdienen diese Personen weniger Geld mit Beratungsleistungen als mit Produktverkäufen. Ihr Ziel ist, den Kunden zum Abschluss zu bewegen und die damit verbundene Provision zu kassieren.

Die in der Honorarberatung tätigen Fachleute verdienen ihre Honorare hingegen ausschließlich durch Beratungsleistungen, an deren Ende nicht zwangsläufig ein Produkterwerb der Mandanten stehen muss. Ein Honorarberater stellt vielmehr seinem Klienten mit Fachwissen angereicherte Zeit zur Verfügung und schreibt abschließend eine Honorarrechnung zum aktuellen Stundensatz.

Auf den Beraterstatus achten

Gesetzlicher Schutz besteht für die Honorarberatung derzeit nur im Sektor Geldanlage. Seit Anfang August 2014 legt die gesetzliche Reglung fest, dass akkreditierte Honorar-Finanzanlagenberater und Honorar-Anlageberater keinerlei Provisionen annehmen dürfen. Zuwiderhandlungen ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich. Wenn Verbraucher eine Honorarberatung zur Kapitalanlage wünschen, sollte der Berater einen der genannten Titel tragen. Derzeit bieten jedoch vergleichsweise wenig Konsultanten eine Beratung zu Finanzangelegenheiten gegen Honorar an.

Echte Honorarberatung lohnt sich immer

Bei der Geldanlage zahlt sie sich bereits ab Summen über 5.000 Euro aus. Bei höheren Beträgen gewähren Nettotarife gegenüber Provisionstarifen Vorteile in fünfstelligen Bereichen. Alles, was der Beratung gegen Honorar noch fehlt, ist eine auf nachhaltige Normierung basierende Akzeptanz der Verbraucher.

Die Honorarberatung ist ein Nischenprodukt mit einer Marktbedeutung von unter 1%. Viele vermeintliche Honorarberater (Etikettenschwindel auch hier) nutzen den Trend als Trittbrettfahrer. Seien Sie also wachsam in Ihrer Auswahl.

Riester Verträge: 16 Millionen

Mehr als 16 Millionen Deutsche sparen für den Lebensabend mit Riester-Produkten und folgen damit Empfehlungen der Regierung. Anleger müssen schon beim Abschluss auf Einiges achten, denn die Tücken sind in den Details verborgen.

Eine leichter als gedachte Altersvorsorge

Der Slogan stammt von der deutschen Rentenversicherung, doch auf Riester trifft das mit Sicherheit nicht zu. Zwar profitieren die etwa 16 Millionen Vertragsinhaber, bei bestimmten Voraussetzungen, von staatlichen Grundzulagen in Höhe von 154 Euro sowie von maximal 300 Euro für jedes Kind und Jahr. Doch in der Praxis sind die vollen Zulagen nur jedem zweiten Riestersparer gegönnt, zudem warten einige Fallstricke.

Auf den Eigenbeitrag aufpassen

Selbstständig und regelmäßig müssen Riester-Sparer die Relation von Eigenanteil und Einkommen überprüfen. Steigendes Einkommen und veränderte Familiensituationen bringen die Zulagen in Gefahr, sobald der Eigenbetrag unter vier Prozent des versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens sinkt. Ein Beispiel:

  • Bei 35.000 Euro brutto Jahreseinkommen fließen 1.400 Euro per anno in den Vertrag.
  • Nach Abzug von Grundzulage und dem Bonus für zwei Kinder zahlt der Sparer noch 646 Euro pro Jahr oder fast 54 Euro im Monat.
  • Bei einer Gehaltserhöhung auf 40.000 Euro setzt der vollständige Erhalt sämtlicher Zulagen die Erhöhung der Eigenleistung auf gut 70 Euro voraus.

Hier drohen Rückzahlungen

Dauerhaft den Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegen können Riester-Sparer nur unter Kalkulation umfangreicher Rückzahlungen. Dem Gesetzgeber missfällt die „schädliche Verwendung“ der gewährten Zulagen, er fordert sie daher in vollem Umfang zurück. In den meisten Fällen lässt sich das Finanzamt auf eine zinspflichtige Stundung (0.5 Prozent pro Monat) bis zum Rentenbeginn ein.

Weitere Fallstricke bei Riester

Wenn Sparer den Vertrag wechseln, fallen erneut Vertriebskosten auf 50 Prozent der Summe an. Des Weiteren kann das Geld nicht in vollem Umfang vererbt werden. Einzige Ausnahme ist die Ehefrau unter der Bedingung, dass sie selbst einen Riester-Vertrag besitzt.

Wie es bei Riester-Sparern mit geringem Verdienst aussieht und wie sich Arbeitslosigkeit sowie niedrige Zinsen an den Kapitalmärkten auf die Verträge auswirken, erfahren Sie von Ihrem unabhängigen Finanzberater.

Obwohl der Kunstmarkt heiß läuft: Kunst, die neue Anlageklasse

Kunst ist eine neue Anlageklasse, in der Kreativität und Definitionsnotstand aufeinandertreffen. Anleger, die sich aus wirtschaftlichen Gründen mit dieser Assetklasse auseinandersetzen, sind zwingend auf kompetente Berater angewiesen. Fehlberatungen haben hier die gleichen Hintergründe wie die vermeintlich guten Ratschläge bei Banken.

Eine Anlageklasse mit erhöhtem Beratungsbedarf

Wenn Anleger in Kunstobjekte investieren möchten, stehen ihnen keine Anhaltspunkte wie bei Aktien oder Fonds zur Verfügung. Preise sind nirgendwo notiert, der Markt ist komplex, ungewöhnlich und vergleichsweise schwer verständlich. Wer in diese Anlageklasse investiert, muss sich vorher aufwändig damit beschäftigen oder besser einen passenden Berater suchen.

Die Gefahr, bei der Suche nach Fachleuten hereinzufallen, ist verhältnismäßig groß, etablierte Kunsthistoriker wissen warum: Häufig sind Handel und Beratung zu sehr miteinander verflochten. Das heißt, es gibt Berater in der Anlageklasse Kunst, die von Galeristen für den Verkauf diverser Kunstgegenstände üppige Provisionen kassieren und gleichzeitig von interessierten Anlegern Honorare einstreichen. Jedem Honorarberater würden sich bei einem derartigen Sachverhalt die Haare sträuben. Die Gerichte sehen das übrigens ebenso kritisch, sie verurteilten einen sogenannten dualen Kunstberater kürzlich wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft. Die Anlageklasse Kunst erfordert auch deswegen kompetente Beratung, weil die Szene äußerst intransparent und von eigenartigen Regeln geprägt ist.

Enorme Nachfrage nach Kunst

Die Verbraucher kaufen aus Prestigegründen alles, was sie für Kunst halten, und bringen damit den Markt zum Überhitzen. Aktuellen Schätzungen zufolge werden in der Anlageklasse Kunst jährlich global mehr als 50 Milliarden Euro umgesetzt. Die große Nachfrage kommt mit geringem Qualitätsanspruch und generiert für einzelne Kunstwerke völlig realitätsferne Preise. Das Internet fungiert in der Assetklasse als Preistreiber, weil es weltweit Interessenten und Anbieter in Hochgeschwindigkeit miteinander vernetzt.

Wer in die Anlageklasse Kunst investieren will, muss sich einen Berater suchen, der nicht mit Galeristen verbunden ist, keinen Verkaufsdruck hat und trotzdem über perfektes Fachwissen verfügt. Anleger sind gut beraten, bei der Suche die gleichen Maßstäbe wie bei der Beauftragung eines unabhängigen Finanzanlagenberaters zu setzen.

Internet: Website als Auslaufmodell

In den Medien wird die Webseite im Internet als Auslaufmodell bezeichnet. Prinzipiell treffen die Meldungen den Kern der Wahrheit, doch geht es nicht um ein Aussterben, sondern um ein facettenreicheres World Wide Web.

Die Hintergründe

Das Internet der Zukunft ist auf surfende Besucher mit Smartphones und Tablets eingestellt, Inhalte müssen in konzentrierter Form auf kleineren Bildschirmen dargestellt werden. Das funktioniert weniger gut mit umfangreichen Webseiten, jedoch wesentlich besser mit praktischen Applikationen, die kurz Apps genannt werden. Antrieb zur Umstellung kommt auf allen Erdteilen mit der zunehmenden Verwendung von Smartphones auf. Deren Nutzer informieren sich mobil, etwa auf dem Weg zur Arbeit und wollen wenig Zeit in langatmige Erklärungen investieren.

Einige Vorteile

Mit diesen Apps erhalten Verbraucher auf den Punkt gebrachte Informationen, auch wenn sie keine direkte Verbindung zum Internet haben. Die Applikationen sind aus dem WWW ladbar und kompatibel mit allen gängigen Betriebssystemen. Sie helfen bei schnellen Entscheidungen für bestimmte Produkte, allerdings können sie keine umfangreichen Informationen darstellen, dazu werden nach wie vor großformatige Internet-Webseiten benötigt.

Die wirklichen Bedrohungen

Während das World Wide Web durch Applikationen um eine Facette bereichert wird, stellt der konzentrierte Einfluss von Google und Facebook eine ernste Bedrohung der Individualität des Einzelnen dar. Diese Konzerne mischen das Internet in der gleichen Weise auf, wie es andere Großunternehmen seit Jahrzehnten mit der realen Wirtschaft machen. Im Ergebnis kommt die Webseite eines freiheitsliebenden Shopbetreibers nie auf wirklich gute Plätze und scheitert in vielen Fällen aufgrund zu weniger Besucher.

Facebook und Co.

Facebook hat dem freien Internet den Kampf angesagt und zieht verunsicherte Webseiten-Betreiber gnadenlos in das eigene Netz. Facebook stellt für weniger Weitsichtige die einzig bekannte Internet-Form dar, das Monopol lässt sich gegen Gebühr zum Finden von Freunden und Kunden nutzen. Durch die Präsenz der mächtigen Konzerne verliert das WWW viel von seiner einstigen Faszination, die ehemals vielseitige Freiheit wird durch zeitgemäße und kompromisslose Effizienz ersetzt.

Die meisten Finanzprodukte gehören in den Müll

K.M. Schmidt sagte als Gründer der Quirin Bank bei einem Interview, dass die meisten Deutschen beim Erwerb ihrer Finanzprodukte auf kostenpflichtige Anlageberatung verzichten. Die von ihnen als kostenlos favorisierte Provisionsberatung hat allerdings ihre besten Zeiten hinter sich.

Finanzprodukte werden vorzugsweise bei der Hausbank erworben

Anleger entscheiden sich weiterhin für eine Filialbank, wenn sie neue Investmentprodukte in Betracht ziehen. Der Grund: Die Beratung wird ihnen dort kostenlos angeboten. Was viele Verbraucher immer noch nicht bemerkt haben ist, dass die Konsultation immer über Provisionen vergütet wird und sie bevorzugt die Finanzprodukte angeboten bekommen, bei denen die attraktivste Vergütung lockt. Mittlerweile müssen Banken ihre Provisionen offenlegen, dadurch rückt die Quirin Bank in den Fokus der Verbraucher.

Honorarberatung wird kaum in Anspruch genommen

Die Quirin Bank nimmt grundsätzlich keine Provisionen oder andere Vergütungen von Produktgebern an. Sollte es aufgrund fehlender Nettoverträge zu Zahlungen kommen, werden diese unverzüglich an den Kunden weitergereicht. Wer bei dem Institut Finanzprodukte erwirbt und eine vorangehende Beratung wünscht, muss dafür ein festgelegtes Honorar entrichten.

Dabei entstehen keine Interessenskonflikte und Kunden erhalten immer die für sie geeigneten Anlageprodukte. Allerdings wird die Honorarberatung bislang nur wenig angenommen, nach Ansicht von Herrn Schmidt hat das dazu erforderliche Umdenken noch nicht begonnen. Die Verbraucher können von der Provisionsberatung keine zeitgemäße Neutralität erwarten, finanzielle Nachteile sind daher vorprogrammiert.

Finanzprodukte können attraktiv sein

Entscheidend ist dabei, wo sie gekauft werden und welche Beratungsform vorangeht, dazu ein Beispiel:

  • Ein Anleger entscheidet sich für einen Fonds und legt 110.000 Euro auf zehn Jahre bei einer klassischen Bank an. Er entrichtet fünf Prozent Ausgabeaufschlag und jährlich zwei Prozent für die Verwaltung. Am Laufzeitende verfügt er über knapp 140.000 Euro.
  • Die Quirin Bank bietet nur kostengünstige Finanzprodukte an, bei denen keine Ausgabeaufschläge fällig werden, und berechnet für Beratung sowie Verwaltung jährlich 1,2 Prozent. Bei gleicher Laufzeit und identischem Investmentvolumen hätte der Anleger hier fast 20.000 Euro mehr verdient.
  • Bei einem unabhängigen Honorarberater sind diese Kosten in der Regel geringer. Und man hat keine Bank mit all den Abhängigkeiten als Berater, sondern wirklich völlig unabhängige Experten.

Finanzprodukte sollten nach Ansicht von Herrn Schmidt gut ausgewählt sein, diese Aufgabe kann nur ein unabhängiger Anlageberater übernehmen. Dessen Honorar ist oftmals wesentlich niedriger als die Provisionen, die bei traditionellen Banken fließen, und zahlt sich angesichts exzellenter Beratungsleistungen immer aus.

Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO

Das DIHK-Register zeigte zum Ende des ersten Quartals 94 Honorar-Finanzanlagenberater an. Der Wert offenbart einerseits, dass die Zahl der Berater weiter ansteigt, andererseits stellt er das nur mäßige Interesse der kompletten Branche heraus.

Langsamer Anstieg

Die in Deutschland zugelassenen Honorar-Finanzanlagenberater sind in den letzten drei Monaten zwar mehr geworden, allerdings ging der Anstieg nur schleppend voran. Im Register der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin waren Ende März 94 Honorar-Finanzanlagenberater verzeichnet, das bedeutet einen Zuwachs um 29 Personen seit Ende 2014. Das Register wurde im August 2014 angelegt, im September wurden 45 Berater gezählt. Seit der ersten Erfassung entschieden sich lediglich 49 Fachleute für den mit Auflagen gepflasterten Weg zum Finanzanlagenberater auf Honorarbasis.

Wenig Interesse am Vergütungsmodell

In der Branche scheint die Bezahlung mit vorher festgelegtem Honorar nicht sonderlich attraktiv zu sein. So könnte der Stand eines anderen Registers interpretiert werden, welches von der Finanzaufsicht BaFin angelegt wurde. Die Aufsichtsbehörde listet alle Haftungsdächer im Segment Honorarberatung und hatte bisher 14 dieser Konstruktionen im Verzeichnis. In den vergangenen drei Monaten hat sich der Wert lediglich um einen Zähler erhöht, insgesamt sind den Behörden derzeit 15 Haftungsdächer bekannt.

Warum hat die Honorarberatung in Deutschland Startschwierigkeiten?

Die Bundesregierung hat als kompliziertes und sperriges Behördenungetüm 2014 der Honorarberatung einen gesetzlichen Rahmen verpasst. Allerdings wurden die Verbraucher nie ausreichend über die Hintergründe und Vorteile der neuen Vergütungsart informiert. Dies liegt großteils an der Provisionslobby, welche bislang jede Art von Aufklärung verhindert und wieder einmal ganze Arbeit geleistet hat. Im Ergebnis erhalten Politik und Verbraucherschutzverbände „ihre gewünschte Honorarberatung“, welche in der Praxis allerhöchstens eine untergeordnete Rolle spielt.

Ein Honorar-Finanzanlagenberater benötigt eine Erlaubnis nach §34h GewO und muss darüber hinaus zahlreiche weitere Auflagen erfüllen. Dieser Umstand könnte eine Erklärung dafür sein, dass Honorar-Finanzanlagenberater in Deutschland auf nur 0,25 Prozent Marktanteil kommen (Zulassungen nach §34f und h vereinfachend als Gesamtmarkt bezeichnet). In anderen Ländern, in denen Allianz, Deutsche Bank und DVAG weniger Einfluss haben, liegt der Anteil bei bis zu 100 Prozent.

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