Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO

Das DIHK-Register zeigte zum Ende des ersten Quartals 94 Honorar-Finanzanlagenberater an. Der Wert offenbart einerseits, dass die Zahl der Berater weiter ansteigt, andererseits stellt er das nur mäßige Interesse der kompletten Branche heraus.

Langsamer Anstieg

Die in Deutschland zugelassenen Honorar-Finanzanlagenberater sind in den letzten drei Monaten zwar mehr geworden, allerdings ging der Anstieg nur schleppend voran. Im Register der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin waren Ende März 94 Honorar-Finanzanlagenberater verzeichnet, das bedeutet einen Zuwachs um 29 Personen seit Ende 2014. Das Register wurde im August 2014 angelegt, im September wurden 45 Berater gezählt. Seit der ersten Erfassung entschieden sich lediglich 49 Fachleute für den mit Auflagen gepflasterten Weg zum Finanzanlagenberater auf Honorarbasis.

Wenig Interesse am Vergütungsmodell

In der Branche scheint die Bezahlung mit vorher festgelegtem Honorar nicht sonderlich attraktiv zu sein. So könnte der Stand eines anderen Registers interpretiert werden, welches von der Finanzaufsicht BaFin angelegt wurde. Die Aufsichtsbehörde listet alle Haftungsdächer im Segment Honorarberatung und hatte bisher 14 dieser Konstruktionen im Verzeichnis. In den vergangenen drei Monaten hat sich der Wert lediglich um einen Zähler erhöht, insgesamt sind den Behörden derzeit 15 Haftungsdächer bekannt.

Warum hat die Honorarberatung in Deutschland Startschwierigkeiten?

Die Bundesregierung hat als kompliziertes und sperriges Behördenungetüm 2014 der Honorarberatung einen gesetzlichen Rahmen verpasst. Allerdings wurden die Verbraucher nie ausreichend über die Hintergründe und Vorteile der neuen Vergütungsart informiert. Dies liegt großteils an der Provisionslobby, welche bislang jede Art von Aufklärung verhindert und wieder einmal ganze Arbeit geleistet hat. Im Ergebnis erhalten Politik und Verbraucherschutzverbände „ihre gewünschte Honorarberatung“, welche in der Praxis allerhöchstens eine untergeordnete Rolle spielt.

Ein Honorar-Finanzanlagenberater benötigt eine Erlaubnis nach §34h GewO und muss darüber hinaus zahlreiche weitere Auflagen erfüllen. Dieser Umstand könnte eine Erklärung dafür sein, dass Honorar-Finanzanlagenberater in Deutschland auf nur 0,25 Prozent Marktanteil kommen (Zulassungen nach §34f und h vereinfachend als Gesamtmarkt bezeichnet). In anderen Ländern, in denen Allianz, Deutsche Bank und DVAG weniger Einfluss haben, liegt der Anteil bei bis zu 100 Prozent.

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