10 Jahresfrist bei Schenkungen

Schenkungen sind bei Unternehmern und Privatleuten zunehmend beliebter, allein 2013 wurden fast 40 Milliarden Euro an Vermögenswerten verschenkt. Es geht dabei um legale Steuerersparnis, wobei die Schenkenden allerdings eine 10-Jahres-Frist beachten müssen.

Schenkungen lassen das Finanzamt leer ausgehen

Ähnlich wie bei der Erbschaft sieht der Gesetzgeber auch bei der Schenkung hohe Freibeträge für unmittelbare Angehörige vor:

  • Eheleute können bis zu 500.000 Euro steuerfrei vererben oder verschenken.
  • Auch die Kinder bleiben bis 400.000 Euro von Steuern verschont.
  • Bei den Enkeln sind es immerhin noch 100.000 Euro.

Schenkungen haben gegenüber Erbschaften einen herausragenden Vorteil: Die Freibeträge können aller zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig sein Vermögen an Familienangehörige weitergibt, kann Kindern und Enkeln die Steuerbelastung vollkommen ersparen. Allerdings will eine Schenkung gut überlegt sein.

Schenkungen verlieren ihre Gültigkeit nie

Der Schenkende darf dabei nie außer Acht lassen, dass einmal verschenkt für immer weg bedeutet. Schenkungen gelten auch dann noch, wenn die Familie mittlerweile zerstritten ist. Hier kann der oft angeführte grobe Undank nur in Ausnahmefällen weiterhelfen, zumeist sind Rückforderungen sinnlos.

Jede Schenkung kann mit Bedingungen verknüpft werden

Eine Schenkung sollte immer vertraglich festgehalten werden, hierbei hat der Schenkende die Gelegenheit, gewisse Bedingungen in den Vertrag einfließen zu lassen. Er kann beispielsweise vermerken, unter welchen Voraussetzungen er seine Schenkung zurückfordern will. Damit lassen sich die Interessen beider Parteien in Einklang bringen, des Weiteren kann für unvorhersehbare Entwicklungen vorgesorgt werden. Schenkungen können der Versorgung der älteren Generation dienen, damit lassen sich beispielsweise Pflegeleistungen verbinden. Wenn das Kind als beschenkte Person vor den Eltern stirbt, kommt die Schenkung mit entsprechendem Vermerk ausgestattet, wieder an den Schenkenden zurück.

Immobiliengeschenke

Immobilien sind ideal für Schenkungen geeignet, der Schenkende kann sich vertraglich ein lebenslanges Nießbrauchsrecht zusichern lassen. Besondere Vorteile kommen bei einer Immobilien-Schenkung auf Ehegatten zu, sie können den Wert untereinander steuerfrei übertragen, ihre Freibeträge bleiben für andere Geschenke erhalten.

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