Sparer und Kunden werden derzeit von Banken und Sparkassen zu den neuen Regeln der Einlagensicherung informiert. Dabei verwirrt der Begriff Sicherungsobergrenze in erster Linie Verbraucher, die mehr als 100.000 Euro auf dem Konto haben.
Beunruhigende Post von der Bank
Die meisten Kleinsparer werden von den derzeit eintreffenden Schreiben kaum tangiert, auch wenn es darin um eine Umstellung ihrer Einlagensicherung geht. Als Kunden von Sparkassen und Volksbanken erhalten sie zudem eine Information zu einer in diesem Kontext notwendigen Veränderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerade vermögende Sparer sorgen sich aufgrund einer Formulierung um die Sicherheit ihrer Bankeinlagen, denn es ist von einer Sicherungsobergrenze bei 100.000 Euro die Rede.
Von drei Veränderungen wird der zukünftige Schutz aller Spareinlagen bestimmt, die Briefe sprechen jedoch nur eine an.
- Der Einlagensicherungsfonds privater Banken wurde in Deutschland bereits im vergangenen Jahr bezüglich der Haftungsgrenze herabgesetzt.
- Die derzeit eintreffenden Briefe informieren über die Vereinheitlichung der europäischen Sicherungssysteme, also über eine anstehende europäische Einlagensicherung.
- Deutschland möchte aus gutem Grund die aktuell debattierte Zusammenlegung der Sicherungstöpfe Europas verhindern und sperrt sich gegen eine Entscheidung.
Einlagensicherung funktionierte auch auf nationaler Ebene
Jeder europäische Staat garantierte bisher seinen Sparern in Eigenverantwortung Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dazu kamen in den Nationen verschiedene Systeme zur Anwendung. Brüssel drängt nun auf eine Vereinheitlichung und fordert von den Sparkassen und Banken, dass sie für eventuelle Entschädigungsfälle entsprechende Mechanismen aufbauen. Die sind bei deutschen Volksbanken und Sparkassen beispielsweise längst vorhanden. Sie müssen dies zukünftig jedoch als rechtlichen Anspruch mit Obergrenze bei 100.000 Euro darstellen und dazu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen.
Haftungsgrenzen bedrohen vermögende Kunden
Dass Einlagen, bis zu 100.000 Euro abgesichert sind, und bei Bedarf auch größere Summen temporär garantiert werden, war bereits vor den neuen Regelungen gegeben. Private Banken garantieren weiterhin eine über die Einlagensicherung hinausgehende Absicherung, auch der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken bleibt erhalten. Nur die Höhe der Absicherung reduziert sich und wird für vermögende Privat- oder Geschäftskunden zum Problem.
Visionen aus Brüssel
Mit der seit Jahresbeginn bestehenden Bail-in-Regelung werden Staaten und Steuerzahler aus Bankenpleiten weitgehend herausgehalten. An ihre Stelle treten neben Gläubigern die vermögenden Sparer mit mehr als 100.000 Euro auf dem Konto. Die Banken müssen angesichts der neuen Regelung nur noch die Einlagensicherung bis 100.000 Euro garantieren. Alle Gelder darüber hinaus können zum Ausgleich von krisenbedingten Verlusten der Banken herangezogen werden.