Güterstand bei Unternehmern

In Deutschland endet jede zweite Ehe vor dem Scheidungsrichter. Davon betroffen sind auch Unternehmer und Freiberufler. Der Güterstand der Gütertrennung verhindert markante Einschnitte in den Lebensstandard nach der Scheidung. Der folgende Beitrag sucht auch nach Alternativen.

Warum Gütertrennung

Eine Ehe, die auf gesetzlichem Güterstand aufbaut, bezieht die beruflichen Vermögenswerte in die Zugewinnbilanz ein. Das bedeutet für den einen Ehepartner hohe Ausgleichsforderungen, welche in der Regel bar zu begleichen sind. Da das gesamte Vermögen in der Firma steckt, fehlt es den meisten Unternehmern an der erforderlichen Liquidität.

Ein Unternehmensverkauf kommt in den allermeisten Fällen nicht in Betracht, weil es die Existenzgrundlage eines Ehepartners ist. Diesem Szenario können Selbstständige vorbeugen, wenn sie einen Ehevertrag mit Gütertrennung abschließen. Wer seine Ehe nicht mit einschneidenden Maßnahmen belasten möchte, kann die nachfolgend beschriebene Alternative in Betracht ziehen.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft

Bei dieser Variante bleibt es privat beim klassischen Güterstand. Die auch hier zur Anwendung kommende Gütertrennung beschränkt sich auf den unternehmerischen Teil des Vermögens. Bei einer Scheidung findet der Ausgleich nur über das Privatvermögen statt, die Firma bleibt dabei unangetastet.

Die obersten Richter der Republik sehen die teilweise oder vollständige Gütertrennung mit dem Sinn der Ehe vereinbar. Demnach bedeutet die eheliche Solidarität nicht, dass ein Partner den anderen zwingend an seinem Vermögen beteiligen muss.

Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Auch ohne vertraglich festgelegte Gütertrennung sind die Lasten für besser verdienende Ehepartner mit der Unterhaltsregelung 2008 erheblich reduziert worden. Dies betrifft beispielsweise die Unterhaltsansprüche zur Betreuung von Kleinkindern, welche nur noch bis zum dritten Lebensjahr gelten. Zudem orientiert sich der Unterhaltsanspruch nicht mehr am Lebensstandard während der Ehe, sondern am vorehelichen Niveau des, auf Unterhalt klagenden Partners.

Fazit

Obgleich sich die Unterhaltsfrage in Bezug auf das Privatvermögen erheblich entspannt hat, sollten Unternehmer ihre beruflichen Vermögenswerte rechtzeitig durch den Güterstand der Gütertrennung schützen. Komplett oder auf das unternehmerische Vermögen beschränkt, ist dabei sekundär und der individuellen Situation überlassen. Damit keine vertraglichen Fehler unterlaufen, ist in jedem Fall kompetenter Rechtsbeistand empfohlen.

Managerhaftpflicht

D&O-Versicherungen haften für Schäden, welche Manager aktuell bei Volkswagen in Milliardenhöhe verursachen. Diese Managerhaftpflicht ist allerdings nicht bei allen Schadensgründen in der Pflicht, die Details stellt der nachfolgende Beitrag heraus.

Die Suche nach den Schuldigen

Nachdem die Abgasaffäre zu Schlagzeilen in den Medien geführt hat, wird bei VW intensiv nach den Verantwortlichen gesucht. Die sitzen in der Chefetage und sind theoretisch mit D&O-Versicherungen vor den Folgen ihrer Versäumnisse und Fehler geschützt. In der Praxis wird die Managerhaftpflicht jedoch nur einen Bruchteil der Milliardensummen begleichen.

D&O-Versicherungen weitgehend unbekannt

Jeder Entscheidungsträger haftet für die Fehler und Versäumnisse in seinem Verantwortungsbereich. Weil diese Schäden speziell in großen Konzernen leicht auf Größenordnungen in Milliardenhöhe anwachsen, werden Spitzenkräfte oft mit Managerhaftpflicht-Policen ausgestattet. Andernfalls müssten Manager für ihre Fehler mit dem Privatvermögen haften.

Bereits jetzt erreicht der Schaden bei VW 6.5 Milliarden Euro, zudem droht ein Bußgeld in Höhe von 18 Milliarden aus den USA. Die Summen übersteigen die Möglichkeiten einzelner Versicherer, der Konzern hat daher mehrere Managerhaftpflicht-Anbieter im Boot.

Keine Bußgeldregulierung und begrenzte Deckungssummen

Die Meinung vieler Experten, dass Managerhaftpflicht-Anbieter auch Bußgelder bezahlen, wird von der täglichen Praxis Lügen gestraft. In der Tat begleichen die Versicherer keine Strafen aus haftungsrechtlichen Bedenken: Das Bußgeld verfehlt dann seine Wirkung auf den Verursacher.

Doch auch die restlichen 6.5 Milliarden werden von den Versicherern nur zum geringen Teil übernommen. Die genaue Deckungssumme war von VW nicht zu erfahren und liegt bei im DAX vertretenen Konzernen irgendwo zwischen 300 und 500 Millionen Euro. Auch ohne Anwaltskosten in Millionenhöhe reicht der Betrag niemals zur Begleichung aller Schäden.

Jahrelange Untersuchungen

Wer, in welchem Umfang für die Abgasaffäre bei VW verantwortlich ist, wird sich voraussichtlich erst nach jahrelanger Ermittlungsarbeit aufklären. Fakt ist jedoch, dass Volkswagen den Löwenanteil des Schadens selbst bezahlen wird, da die Managerhaftpflicht selbst im günstigsten Fall nur die Deckungssumme garantiert. Da hilft es auch nicht viel, dass einzelne Manager mit maximal 1.5 Jahresgehältern für den Schaden an der Börse haften.

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