Güterstand bei Unternehmern

In Deutschland endet jede zweite Ehe vor dem Scheidungsrichter. Davon betroffen sind auch Unternehmer und Freiberufler. Der Güterstand der Gütertrennung verhindert markante Einschnitte in den Lebensstandard nach der Scheidung. Der folgende Beitrag sucht auch nach Alternativen.

Warum Gütertrennung

Eine Ehe, die auf gesetzlichem Güterstand aufbaut, bezieht die beruflichen Vermögenswerte in die Zugewinnbilanz ein. Das bedeutet für den einen Ehepartner hohe Ausgleichsforderungen, welche in der Regel bar zu begleichen sind. Da das gesamte Vermögen in der Firma steckt, fehlt es den meisten Unternehmern an der erforderlichen Liquidität.

Ein Unternehmensverkauf kommt in den allermeisten Fällen nicht in Betracht, weil es die Existenzgrundlage eines Ehepartners ist. Diesem Szenario können Selbstständige vorbeugen, wenn sie einen Ehevertrag mit Gütertrennung abschließen. Wer seine Ehe nicht mit einschneidenden Maßnahmen belasten möchte, kann die nachfolgend beschriebene Alternative in Betracht ziehen.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft

Bei dieser Variante bleibt es privat beim klassischen Güterstand. Die auch hier zur Anwendung kommende Gütertrennung beschränkt sich auf den unternehmerischen Teil des Vermögens. Bei einer Scheidung findet der Ausgleich nur über das Privatvermögen statt, die Firma bleibt dabei unangetastet.

Die obersten Richter der Republik sehen die teilweise oder vollständige Gütertrennung mit dem Sinn der Ehe vereinbar. Demnach bedeutet die eheliche Solidarität nicht, dass ein Partner den anderen zwingend an seinem Vermögen beteiligen muss.

Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Auch ohne vertraglich festgelegte Gütertrennung sind die Lasten für besser verdienende Ehepartner mit der Unterhaltsregelung 2008 erheblich reduziert worden. Dies betrifft beispielsweise die Unterhaltsansprüche zur Betreuung von Kleinkindern, welche nur noch bis zum dritten Lebensjahr gelten. Zudem orientiert sich der Unterhaltsanspruch nicht mehr am Lebensstandard während der Ehe, sondern am vorehelichen Niveau des, auf Unterhalt klagenden Partners.

Fazit

Obgleich sich die Unterhaltsfrage in Bezug auf das Privatvermögen erheblich entspannt hat, sollten Unternehmer ihre beruflichen Vermögenswerte rechtzeitig durch den Güterstand der Gütertrennung schützen. Komplett oder auf das unternehmerische Vermögen beschränkt, ist dabei sekundär und der individuellen Situation überlassen. Damit keine vertraglichen Fehler unterlaufen, ist in jedem Fall kompetenter Rechtsbeistand empfohlen.

Berliner VermögensKontor GmbH & Co.KG hat 4,89 von 5 Sternen 29 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Mit dem Laden des Inhaltes akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von ProvenExpert. (Mehr erfahren) ProvenExpert-Bewertung laden