Wer trifft Ihre Entscheidungen, wenn Sie es selbst nicht mehr können – Ihr Partner, ein Richter oder ein Fremder?

Wer trifft Ihre Entscheidungen, wenn Sie es selbst nicht mehr können – Ihr Partner, ein Richter oder ein Fremder?

Die Nachfrage nach einer ganzheitlichen Nachfolge- und Generationenberatung wächst stetig. Besonders im Fokus stehen dabei zwei zentrale Instrumente der persönlichen Vorsorge: die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Sie ermöglichen es, den eigenen Willen im Voraus verbindlich festzuhalten – für den Fall, dass man krankheits- oder unfallbedingt keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann.

 

Warum frühzeitige Vorsorge so wichtig ist

Trotz klarer gesetzlicher Regelungen wird das Thema in der Praxis häufig vernachlässigt. Untersuchungen zeigen, dass nur etwa jeder zweite Intensivpatient in Deutschland über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung verfügt. Fast 40 Prozent der Personen ohne entsprechende Dokumente haben sich noch nie damit auseinandergesetzt. Dabei ist es keineswegs eine Frage des Alters – auch junge Menschen können unvorhergesehen in Situationen geraten, in denen sie auf eine Vertretung angewiesen sind.

 

Ehegattenvertretungsrecht – begrenzt und nicht umfassend

Seit Anfang 2023 existiert in Deutschland ein sogenanntes Ehegattenvertretungsrecht im Notfall. Dieses erlaubt es Ehepartnern, im Falle eines akuten medizinischen Notfalls bestimmte gesundheitliche Entscheidungen füreinander zu treffen – selbst ohne Vorsorgevollmacht. Dieses Vertretungsrecht ist jedoch auf medizinische Aspekte begrenzt, gilt nur für sechs Monate und schließt insbesondere Vermögensangelegenheiten aus. Bei fehlender Vorsorgevollmacht greift in anderen Bereichen das gesetzliche Betreuungsverfahren. Das heißt: Ein Gericht bestellt eine Betreuungsperson – unter Umständen eine fremde Person – auch für Ehegatten oder enge Angehörige.

 

Familiäre Interessen sichern

Nur Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht. Um sicherzustellen, dass im Ernstfall auch andere familiäre Interessen gewahrt bleiben, sind neben Testamenten auch eine Sorgerechtsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung notwendig. In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern beispielsweise festlegen, wer im Notfall das Sorgerecht übernehmen soll, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

 

Ihr nächster Schritt – mit uns an Ihrer Seite

Gerne unterstützen wir Sie bei der strukturierten Planung Ihrer persönlichen Nachfolge und Vermögensvorsorge. Auf Wunsch stellen wir auch den Kontakt zu qualifizierten Rechtsanwälten, Notaren oder kostengünstigeren Online-Angeboten her, bei denen Sie rechtssichere Dokumente individuell erstellen lassen können.

 

Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gerne.

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