von Vermoegenskontor | 21. Sep.. 2015 | Finanzplanung, Generationenberatung
Das Vermögen reicher Familien wird oft von Erben der nachfolgenden Generation reduziert oder gar vollständig verprasst. Der Beitrag befasst sich mit den Hintergründen, stellt Studien vor und zeigt Lösungen für Erblasser auf.
Erben ist eine feine Sache
Vor allem dann, wenn Eltern oder Großeltern ein stattliches Vermögen weitergeben. Wesentlich mehr Schwierigkeiten haben die Empfänger jedoch damit, das Familienvermögen zu erhalten und für Vermehrung zu sorgen. Ein US-amerikanischer Vermögensverwalter ist in einer Studie der Sache auf den Grund gegangen:
- Demnach reduzieren 70 Prozent der Erben die Familienvermögen bereits in der zweiten Generation.
- Noch schlimmer sieht es in der Generation der Enkelkinder aus, hier fallen 90 Prozent aller familiären Vermögenswerte den Nachlassempfängern zum Opfer.
Auch Erben will gelernt sein
Lernen fängt diesbezüglich in der Kindheit an und beginnt mit einem vernünftigen Geldumgang. Dazu hat eine amerikanische Privatbank ihre wohlhabenden Kunden befragt und Folgendes herausgefunden:
- Knapp 80 Prozent der befragten Eltern unterstellen ihren Kindern mangelndes Verantwortungsbewusstsein in finanziellen Angelegenheiten.
- Gleichzeitig wird nur in jedem dritten Haushalt über den Reichtum der Familie gesprochen.
Wie sollen Kinder den Umgang mit Geld lernen, wenn genau dieses Thema zu Hause tabu ist?
So werden Kinder frühzeitig auf die Erbschaft vorbereitet
Vornehme Zurückhaltung ist hier fehl am Platz, der Nachwuchs soll ruhig beizeiten wissen, was er später einmal erben wird. Eltern sollten ihren Kindern so früh wie 21möglich beaufsichtigten Zugang zu den familiären Vermögenswerten gewähren. Das schafft Vertrauen und erzeugt Verantwortungsbewusstsein. Halten Eltern ihre Kinder stets vom Geld fern, sind bei einer Erbschaft bereits emotionales Fehlverhalten und schnelles Verprassen vorprogrammiert.
Finanzexperten regen in diesem Kontext drei Verhaltensregeln für Erblasser an, bei genauer Umsetzung bleibt das Familienvermögen über Generationen erhalten:
- Das Vermögen muss in Familien regelmäßig thematisiert werden.
- Die Kinder und späteren Erben sollten eine fundierte Finanzausbildung erhalten.
- Der Erblasser erläutert konkret, wer erbt und was er mit seinem Vermögen machen soll.
Der letzte Punkt kann aus Expertensicht perfekt mit einer Vermögensnachfolgeplanung in Einklang gebracht werden. Hier können Eltern gemeinsam mit einen zertifizierten Generationenberater detaillierte Anforderungen für die Vermögensweitergabe festhalten und damit Familienwerte vor vernichtenden Zugriffen bewahren.
von Vermoegenskontor | 24. Juni. 2015 | Altersvorsorge, Finanzplanung, Generationenberatung
Wer im Alter nicht seinen Kindern zur Last fallen möchte, muss im Bezug auf Pflege rechtzeitig Vorsorge treffen. Der Staat allein kann und will nicht die ständig steigende Zahl der Pflegebedürftigen betreuen, für die Vorsorge kann jede Privatperson etwas tun.
Die größte Herausforderung der Gesellschaft
Immer mehr Menschen werden im Alter pflegebedürftig und fallen ohne rechtzeitige Vorsorge ihren Kindern zur Last. Beim Statistischen Bundesamt sind derzeit über 2,6 Millionen Pflegebedürftige registriert, die Zahl dürfte in naher Zukunft weiter ansteigen. Die soziale Pflegeversicherung wendet pro Jahr knapp 24 Milliarden Euro zur Pflege auf, doch ist dieser Betrag schon jetzt bei Weitem nicht ausreichend. Wer im Alter seinen Kindern nicht zur Last fallen möchte, sollte sich privat absichern.
Einige Gründe für die private Vorsorge
Den meisten Verbrauchern ist nicht klar, welche enormen Summen die Pflege im Alter beanspruchen kann. Die Pflege zu Hause möchten zwar viele Senioren den Kindern ersparen, doch sie kostet bei professioneller Durchführung pro Jahr etwa 20.000 Euro und bringt selbst gut gestellte Rentner schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Wer hierbei die private Absicherung versäumt hat, fällt unweigerlich seinem Nachwuchs zur Last.
Die Erhaltung eines gewissen Lebensstandards ist im Alter noch schwieriger, wenn die Pflege stationär und in einem Heim stattfinden muss. Der Heimaufenthalt belastet das Konto mit monatlich etwa 3.000 Euro. Wenn die Summe vom Pflegebedürftigen allein nicht aufgebracht werden kann, schaut der Staat zuerst bei den Kindern nach verfügbaren Mitteln.
Den Nachkommen werden grundsätzlich die Kosten der Pflege im Alter aufgebürdet, selbst wenn die Eltern über ausreichende Gelder verfügen, hat der Nachwuchs ständig Verlustgefühle. Denn die selbst bezahlten Kosten für Pflege gehen letztendlich vom Erbe der Kinder ab.
Wenn der Ernstfall eintritt und Vater oder Mutter im Alter den Kindern auf der Tasche liegen, ist Streit in der Familie kaum vermeidbar. Kinder wollen ihr Leben selbst gestalten und ihre Einkommen nicht für Elternunterhalt ausgeben. Wer diese und weitere Szenarien vermeiden will, muss unbedingt rechtzeitig privat vorsorgen.
von Vermoegenskontor | 6. Juni. 2015 | Finanzplanung, Generationenberatung
In Deutschland kann jeder Bürger sein Vermögen per Testament oder Erbvertrag an eine bestimmte Person weitergeben. Versäumt er die Anfertigung, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Die Funktionsweise
Die gesetzliche Erbfolge gibt über das Ehegattenerbrecht Ehe- und Lebenspartnern ein gewisses Sonderrecht, welches die Ansprüche von Verwandten einschränkt. Das Parentel- oder Ordnungssystem teilt das gesetzliche Erbrecht von Verwandten aufgrund von Abstammung in drei Ordnungen ein:
- Verwandte erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers oder deren Nachwuchs.
- Angehörige zweiter Ordnung können Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen sein. Geschiedene Elternteile des Verstorbenen zählen ebenfalls zu dieser Kategorie.
- In der dritten Ordnung sind neben den Großeltern Cousinen und Cousins mit Onkeln und Tanten gelistet.
Die Vorgehensweise ist leicht verständlich: Die gesetzliche Erbfolge richtet sich immer nach der ersten Ordnung, ist hier kein Erbberechtigter vorhanden, gehen die Ansprüche an Personen der nachfolgenden Ordnung über.
Erben erster Ordnung
Die gesetzliche Erbfolge in der ersten Ordnung ist einfach verständlich. Beim Tod des Erblassers erben sein Ehepartner und die Kinder. Der zurückgebliebene Elternteil erhält eine Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte fällt den Kindern zu gleichen Anteilen zu. Ist ein Kind des Erblassers verstorben, geht das Erbe an die Enkel. Bei nicht ehelichen Kindern wird identisch verfahren, wenn sie vor Juli 1949 geboren wurden.
Die gesetzliche Erbfolge in zweiter Ordnung
Wenn der Erblasser verwitwet und kinderlos ist, geht der Nachlass ohne Testament auf Erben in zweiter Ordnung über. Die Eltern würden sich in diesem Fall die Erbschaft teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, gehen die Ansprüche an Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen über.
Erbschaften dritter Ordnung
Die gesetzliche Erbfolge in dritter Ordnung kommt nur selten in Betracht, denn hierbei müssten sämtliche Angehörige des Erblassers aus erster und zweiter Ordnung bereits verstorben sein. Nur dann haben Großeltern oder deren Nachkommen Anspruch auf das Erbe.
von Vermoegenskontor | 15. Apr.. 2015 | Finanzplanung, Generationenberatung, Immobilien, Strategien
Schenkungen sind bei Unternehmern und Privatleuten zunehmend beliebter, allein 2013 wurden fast 40 Milliarden Euro an Vermögenswerten verschenkt. Es geht dabei um legale Steuerersparnis, wobei die Schenkenden allerdings eine 10-Jahres-Frist beachten müssen.
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