Die Kostenquote (TER): Kostenkontrolle auch bei ETF wichtig

Auch bei einer Geldanlage in Exchange Traded Funds (ETF) ist Kostenkontrolle unverzichtbar. Anleger ersehen aus der Kostenquote TER die meisten internen Kosten ihres Indexfonds, während sich die Gesamtkosten über den vollen Investitionszeitraum hinter der Abkürzung TCO verstecken.

ETF’s sind vergleichsweise kostengünstige Investmentinstrumente, dennoch sollten Anleger auch hier auf anfallende Gebühren und Kosten schauen. Gerade bei der langfristigen Geldanlage sind kleine Unterschiede oft von großer Bedeutung.

Die Kostenquote TER

Anleger werden bei Indexfonds häufig angehalten, auf die Kostenquote TER zu schauen. Eigentlich verbirgt sich hinter dem Kürzel der englische Begriff Total Expense Ratio. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um die Gesamtkostenquote, vielmehr beinhaltet die Total Expense Ratio die meisten internen sowie jährlich anfallenden Kosten eines ETF’s. Dazu zählen Verwaltungsgebühren, Marketingkosten, Anwaltsgebühren, Regulierungs- sowie Überwachungskosten, Lizenzgebühren und sonstige Anwendungen.

In der Kostenquote TER sind allerdings keine Gebühren für die einmal im Jahr anfallende Neugewichtung bei physisch replizierten ETF’s enthalten. Wer diese Kosten und andere relevanten Ausgaben auf einen Blick erkennen möchte, muss sich an der Total Cost of Ownership orientieren.

Die Gesamtkosten des Eigentümers

Die Kostenquote TER berücksichtigt keine Spreads und Handelskosten bei Veränderungen innerhalb eines ETF’s. Auch die bei synthetisch nachgebildeten Exchange Traded Funds anfallenden Swapgebühren sind nicht hier, sondern in der Total Cost of Ownership (TCO) aufgeführt. Zur TOC gehören auch anfallende Steuern, daneben stehen erwirtschaftete Erträge über Wertpapierleihe in Option.

Dieser Kostenkomplex kommt jedoch nicht nur bei ETF-Geldanlagen zum Tragen, er betrifft vielmehr alle klassischen Investmentfonds und tritt zusätzlich zur Kostenquote TER auf. Im Übrigen beinhalten die Eigentümergesamtkosten TOC auch Positionen, die für Anleger einfacher zuzuordnen sind. Bei jedem ETF-Investment verlangt die Depotbank beispielsweise Gebühren für die Aufbewahrung. Beim Kauf und Verkauf von Exchange Traded Funds fallen Order- und Handelskosten an. Darüber hinaus müssen Anleger bei ihren ETF’s die Geld-Brief-Spanne im Auge behalten und auf die bei der Börse anfallenden Gebühren achten.

Honorarberatung ist nicht normiert

Da die Honorarberatung für Finanzen bislang nicht normiert ist, geraten Mandanten bei der Suche nach einem Honorarberater immer wieder an Produktverkäufer. Der Beruf ist nicht umfassend vom Gesetzgeber geschützt, Verbraucher sind daher zum Einholen von Informationen gezwungen.

Die Honorarberatung hebt sich von der konventionellen Beratung ab

Für Beratungssuchende stellt sich die Finanzberatung häufig als Etikettenschwindel dar. Sie konsultieren Finanzberater und sitzen in der Regel getarnten Produktverkäufern gegenüber. Mehrheitlich verdienen diese Personen weniger Geld mit Beratungsleistungen als mit Produktverkäufen. Ihr Ziel ist, den Kunden zum Abschluss zu bewegen und die damit verbundene Provision zu kassieren.

Die in der Honorarberatung tätigen Fachleute verdienen ihre Honorare hingegen ausschließlich durch Beratungsleistungen, an deren Ende nicht zwangsläufig ein Produkterwerb der Mandanten stehen muss. Ein Honorarberater stellt vielmehr seinem Klienten mit Fachwissen angereicherte Zeit zur Verfügung und schreibt abschließend eine Honorarrechnung zum aktuellen Stundensatz.

Auf den Beraterstatus achten

Gesetzlicher Schutz besteht für die Honorarberatung derzeit nur im Sektor Geldanlage. Seit Anfang August 2014 legt die gesetzliche Reglung fest, dass akkreditierte Honorar-Finanzanlagenberater und Honorar-Anlageberater keinerlei Provisionen annehmen dürfen. Zuwiderhandlungen ziehen rechtliche Konsequenzen nach sich. Wenn Verbraucher eine Honorarberatung zur Kapitalanlage wünschen, sollte der Berater einen der genannten Titel tragen. Derzeit bieten jedoch vergleichsweise wenig Konsultanten eine Beratung zu Finanzangelegenheiten gegen Honorar an.

Echte Honorarberatung lohnt sich immer

Bei der Geldanlage zahlt sie sich bereits ab Summen über 5.000 Euro aus. Bei höheren Beträgen gewähren Nettotarife gegenüber Provisionstarifen Vorteile in fünfstelligen Bereichen. Alles, was der Beratung gegen Honorar noch fehlt, ist eine auf nachhaltige Normierung basierende Akzeptanz der Verbraucher.

Die Honorarberatung ist ein Nischenprodukt mit einer Marktbedeutung von unter 1%. Viele vermeintliche Honorarberater (Etikettenschwindel auch hier) nutzen den Trend als Trittbrettfahrer. Seien Sie also wachsam in Ihrer Auswahl.

Die meisten Finanzprodukte gehören in den Müll

K.M. Schmidt sagte als Gründer der Quirin Bank bei einem Interview, dass die meisten Deutschen beim Erwerb ihrer Finanzprodukte auf kostenpflichtige Anlageberatung verzichten. Die von ihnen als kostenlos favorisierte Provisionsberatung hat allerdings ihre besten Zeiten hinter sich.

Finanzprodukte werden vorzugsweise bei der Hausbank erworben

Anleger entscheiden sich weiterhin für eine Filialbank, wenn sie neue Investmentprodukte in Betracht ziehen. Der Grund: Die Beratung wird ihnen dort kostenlos angeboten. Was viele Verbraucher immer noch nicht bemerkt haben ist, dass die Konsultation immer über Provisionen vergütet wird und sie bevorzugt die Finanzprodukte angeboten bekommen, bei denen die attraktivste Vergütung lockt. Mittlerweile müssen Banken ihre Provisionen offenlegen, dadurch rückt die Quirin Bank in den Fokus der Verbraucher.

Honorarberatung wird kaum in Anspruch genommen

Die Quirin Bank nimmt grundsätzlich keine Provisionen oder andere Vergütungen von Produktgebern an. Sollte es aufgrund fehlender Nettoverträge zu Zahlungen kommen, werden diese unverzüglich an den Kunden weitergereicht. Wer bei dem Institut Finanzprodukte erwirbt und eine vorangehende Beratung wünscht, muss dafür ein festgelegtes Honorar entrichten.

Dabei entstehen keine Interessenskonflikte und Kunden erhalten immer die für sie geeigneten Anlageprodukte. Allerdings wird die Honorarberatung bislang nur wenig angenommen, nach Ansicht von Herrn Schmidt hat das dazu erforderliche Umdenken noch nicht begonnen. Die Verbraucher können von der Provisionsberatung keine zeitgemäße Neutralität erwarten, finanzielle Nachteile sind daher vorprogrammiert.

Finanzprodukte können attraktiv sein

Entscheidend ist dabei, wo sie gekauft werden und welche Beratungsform vorangeht, dazu ein Beispiel:

  • Ein Anleger entscheidet sich für einen Fonds und legt 110.000 Euro auf zehn Jahre bei einer klassischen Bank an. Er entrichtet fünf Prozent Ausgabeaufschlag und jährlich zwei Prozent für die Verwaltung. Am Laufzeitende verfügt er über knapp 140.000 Euro.
  • Die Quirin Bank bietet nur kostengünstige Finanzprodukte an, bei denen keine Ausgabeaufschläge fällig werden, und berechnet für Beratung sowie Verwaltung jährlich 1,2 Prozent. Bei gleicher Laufzeit und identischem Investmentvolumen hätte der Anleger hier fast 20.000 Euro mehr verdient.
  • Bei einem unabhängigen Honorarberater sind diese Kosten in der Regel geringer. Und man hat keine Bank mit all den Abhängigkeiten als Berater, sondern wirklich völlig unabhängige Experten.

Finanzprodukte sollten nach Ansicht von Herrn Schmidt gut ausgewählt sein, diese Aufgabe kann nur ein unabhängiger Anlageberater übernehmen. Dessen Honorar ist oftmals wesentlich niedriger als die Provisionen, die bei traditionellen Banken fließen, und zahlt sich angesichts exzellenter Beratungsleistungen immer aus.

Gesamtkostenquote, die TER

Die Gesamtkostenquote wird in Fachkreisen auch als Total Expense Ratio mit der Abkürzung TER bezeichnet. Der Begriff ist bei Investmentfonds allerdings irreführend, denn er schließt nicht den Ausgabeaufschlag sowie die beim Erwerb und Verkauf fälligen Gebühren ein.

Irritierende Bezeichnung

Anleger, die den Begriff Gesamtkostenquote zu wörtlich nehmen, werden enttäuscht sein. Den die Kennziffer TER enthält bei Weitem nicht allen Positionen, die es beim Fondserwerb zu beachten gilt. Zudem ist die Gesamtkostenquote nicht in allen Ländern mit den gleichen Faktoren versehen, nationale Gegebenheiten tragen zur Verwirrung bei. Der Bundesverband für Investmentgesellschaften (BVI) wollte für mehr Transparenz sorgen und hat dazu eine Richtlinie zur ­TER lanciert. Allerdings ist deren Umsetzung keineswegs verpflichtend.

Diese Zahlen sollte die Gesamtkostenquote TER enthalten

Für jeden Investmentfonds werden Verkaufsprospekte erstellt, welche beim Einsatz in anderen Regionen übersetzt werden müssen. Die Vertragsbedingungen müssen hinterlegt und öffentlich bekannt gemacht werden. Diese Kosten sind in jedem Fall in ­der TER enthalten. Ein Fonds muss bei den Börsen ebenso registriert werden wie bei den Finanzaufsichten, dadurch entstehen administrative Kosten, welche auch Teile der Gesamtkostenquote darstellen. Jeder Investmentfonds wird mehr oder weniger beworben und generiert direkte Kosten beim Anteils-Verkauf. Auch diese Positionen gehen aus der TER hervor.

Keine vollständige Kostenauflistung

Zumindest bei einem aktiv gemanagten Investmentfonds ist die Formulierung Gesamtkostenquote nicht ganz treffend. Der Ausgabeaufschlag ist eine nicht zu vernachlässigende Position, gleichwohl ist er in der TER nicht enthalten. Die Bemühungen des Managements sowie die Verwaltungskosten sind in dem Begriff zwar enthalten, allerdings müssen eventuell anfallende Erfolgsprämien über die Gesamtkostenquote hinaus entrichtet werden.

Kritiker halten die oben angesprochene Regulierung zwar förderlich, allerdings ergibt sich daraus keine vollkommene Kostentransparenz. Insbesondere die Performancegebühren sind bei Investmentfonds zunehmend auf dem Vormarsch, diese Kosten wirken sich letztendlich negativ auf die Rendite aus und müssten transparenter gestaltet werden.

Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO

Das DIHK-Register zeigte zum Ende des ersten Quartals 94 Honorar-Finanzanlagenberater an. Der Wert offenbart einerseits, dass die Zahl der Berater weiter ansteigt, andererseits stellt er das nur mäßige Interesse der kompletten Branche heraus.

Langsamer Anstieg

Die in Deutschland zugelassenen Honorar-Finanzanlagenberater sind in den letzten drei Monaten zwar mehr geworden, allerdings ging der Anstieg nur schleppend voran. Im Register der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin waren Ende März 94 Honorar-Finanzanlagenberater verzeichnet, das bedeutet einen Zuwachs um 29 Personen seit Ende 2014. Das Register wurde im August 2014 angelegt, im September wurden 45 Berater gezählt. Seit der ersten Erfassung entschieden sich lediglich 49 Fachleute für den mit Auflagen gepflasterten Weg zum Finanzanlagenberater auf Honorarbasis.

Wenig Interesse am Vergütungsmodell

In der Branche scheint die Bezahlung mit vorher festgelegtem Honorar nicht sonderlich attraktiv zu sein. So könnte der Stand eines anderen Registers interpretiert werden, welches von der Finanzaufsicht BaFin angelegt wurde. Die Aufsichtsbehörde listet alle Haftungsdächer im Segment Honorarberatung und hatte bisher 14 dieser Konstruktionen im Verzeichnis. In den vergangenen drei Monaten hat sich der Wert lediglich um einen Zähler erhöht, insgesamt sind den Behörden derzeit 15 Haftungsdächer bekannt.

Warum hat die Honorarberatung in Deutschland Startschwierigkeiten?

Die Bundesregierung hat als kompliziertes und sperriges Behördenungetüm 2014 der Honorarberatung einen gesetzlichen Rahmen verpasst. Allerdings wurden die Verbraucher nie ausreichend über die Hintergründe und Vorteile der neuen Vergütungsart informiert. Dies liegt großteils an der Provisionslobby, welche bislang jede Art von Aufklärung verhindert und wieder einmal ganze Arbeit geleistet hat. Im Ergebnis erhalten Politik und Verbraucherschutzverbände „ihre gewünschte Honorarberatung“, welche in der Praxis allerhöchstens eine untergeordnete Rolle spielt.

Ein Honorar-Finanzanlagenberater benötigt eine Erlaubnis nach §34h GewO und muss darüber hinaus zahlreiche weitere Auflagen erfüllen. Dieser Umstand könnte eine Erklärung dafür sein, dass Honorar-Finanzanlagenberater in Deutschland auf nur 0,25 Prozent Marktanteil kommen (Zulassungen nach §34f und h vereinfachend als Gesamtmarkt bezeichnet). In anderen Ländern, in denen Allianz, Deutsche Bank und DVAG weniger Einfluss haben, liegt der Anteil bei bis zu 100 Prozent.

Provisionen zerstören Bauspar-Illusion

Die eigenen vier Wände sind angesichts niedriger Baukredit-Zinsen für zahlreiche Verbraucher so attraktiv wie selten zuvor. Allerdings zerstören anhaltend hohe Provisionen oft die Illusion, der Aufbau von Eigenkapital wird zunehmend zum Minus-Geschäft.

Der Fluch der negativen Zinsen

Weil die Europäische Zentralbank angeblich eine sich eintrübende Konjunktur ausgemacht haben will, senkte sie den Leitzins auf fast null und begann vor Kurzem mit dem Ankauf von Anleihen. Die Vorgehensweise mutet wenig professionell an, denn während ein Finanzloch gestopft wird, entstehen mehrere Neue. Leidtragende sind wie immer die Verbraucher, für sie ist die Altersvorsorge in akuter Gefahr und Sparen lohnt kaum noch.

In diesem Szenario erscheint die Flucht in Sachwerte, sprich Immobilien der einzige Ausweg, doch auch hier lauern Gefahren. Der traditionelle Weg zum Eigenheim führt über einen Bausparvertrag, zu welchem ein gewisser Anteil von Eigenkapital sinnvoll erscheint. Hier wartet bereits die erste Hürde in Form von negativen Zinsen.

  • Wer einen Bausparvertrag über 100.000 Euro abschließt, spart monatlich 300 Euro als Eigenkapital an.
  • Die derzeit üblichen Zinsen von maximal 0,25 Prozent führen aufgrund hoher Provisionen nach sieben Jahren Ansparphase zu einer Minusrendite von 1,12 Prozent.

Gleichbleibend hohe Provisionen

Es sind nur zum Teil die derzeit niedrigen Anlagezinsen, die Bausparen zur Illusion machen. Die wirkliche Belastung für Bausparverträge sind die immer noch enormen Abschlussvergütungen. Bis zu 1,6 Prozent der Bausparsumme fließen als Provisionen an die Vermittler. Die Sparzinsen in der Anfangsphase sind allerdings den aktuellen Verhältnissen angepasst:

  • Vier von 31 untersuchten Bauspartarifen zeigen Guthabenzinsen von kümmerlichen 0,1 Prozent.
  • Zehn Bausparer bieten Zinsen in Höhe von 0,25 Prozent.
  • Weitere Tarife werben mit Bonus-Leistungen, welche allerdings oft an schwer erfüllbare Bedingungen gebunden sind.

Die Branche überhört die Kritik bezüglich der unangemessenen Provisionen konsequent und verweist stattdessen auf die höhere Kalkulationssicherheit durch einen Bausparvertrag. Verbraucher könnten sich die Provisionen komplett sparen, wenn sie ihr Eigenkapital unter der Matratze aufbewahren würden. Dagegen spricht allerdings, dass die meisten Menschen nicht über die dazu nötige Disziplin verfügen.

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