Güterstand bei Unternehmern

In Deutschland endet jede zweite Ehe vor dem Scheidungsrichter. Davon betroffen sind auch Unternehmer und Freiberufler. Der Güterstand der Gütertrennung verhindert markante Einschnitte in den Lebensstandard nach der Scheidung. Der folgende Beitrag sucht auch nach Alternativen.

Warum Gütertrennung

Eine Ehe, die auf gesetzlichem Güterstand aufbaut, bezieht die beruflichen Vermögenswerte in die Zugewinnbilanz ein. Das bedeutet für den einen Ehepartner hohe Ausgleichsforderungen, welche in der Regel bar zu begleichen sind. Da das gesamte Vermögen in der Firma steckt, fehlt es den meisten Unternehmern an der erforderlichen Liquidität.

Ein Unternehmensverkauf kommt in den allermeisten Fällen nicht in Betracht, weil es die Existenzgrundlage eines Ehepartners ist. Diesem Szenario können Selbstständige vorbeugen, wenn sie einen Ehevertrag mit Gütertrennung abschließen. Wer seine Ehe nicht mit einschneidenden Maßnahmen belasten möchte, kann die nachfolgend beschriebene Alternative in Betracht ziehen.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft

Bei dieser Variante bleibt es privat beim klassischen Güterstand. Die auch hier zur Anwendung kommende Gütertrennung beschränkt sich auf den unternehmerischen Teil des Vermögens. Bei einer Scheidung findet der Ausgleich nur über das Privatvermögen statt, die Firma bleibt dabei unangetastet.

Die obersten Richter der Republik sehen die teilweise oder vollständige Gütertrennung mit dem Sinn der Ehe vereinbar. Demnach bedeutet die eheliche Solidarität nicht, dass ein Partner den anderen zwingend an seinem Vermögen beteiligen muss.

Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Auch ohne vertraglich festgelegte Gütertrennung sind die Lasten für besser verdienende Ehepartner mit der Unterhaltsregelung 2008 erheblich reduziert worden. Dies betrifft beispielsweise die Unterhaltsansprüche zur Betreuung von Kleinkindern, welche nur noch bis zum dritten Lebensjahr gelten. Zudem orientiert sich der Unterhaltsanspruch nicht mehr am Lebensstandard während der Ehe, sondern am vorehelichen Niveau des, auf Unterhalt klagenden Partners.

Fazit

Obgleich sich die Unterhaltsfrage in Bezug auf das Privatvermögen erheblich entspannt hat, sollten Unternehmer ihre beruflichen Vermögenswerte rechtzeitig durch den Güterstand der Gütertrennung schützen. Komplett oder auf das unternehmerische Vermögen beschränkt, ist dabei sekundär und der individuellen Situation überlassen. Damit keine vertraglichen Fehler unterlaufen, ist in jedem Fall kompetenter Rechtsbeistand empfohlen.

Erben und Vererben in Deutschland

Erben und Vererben belasten seit jeher den Zusammenhalt vieler Familien. In Deutschland wird beides zukünftig komplizierter. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Punkten, die es beim Nachlass zu beachten gilt.

Erbschaften gewinnen an Bedeutung

Durch Nachlässe hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten das deutsche Geldvermögen mehr als verdoppelt und liegt derzeit bei etwa fünf Billionen Euro. Zu den Erbschaften in bar kommen zukünftig noch die von der Nachkriegsgeneration errichteten Häuser. Erben, denen der Nachlass eine Kombination aus Immobilie und Barvermögen beschert, sind auf dem Vormarsch. Bei der größten deutschen Vermögensübertragung werden bis 2024 Werte von mehr als drei Billionen Euro die Besitzer wechseln.

Komplizierteres Erben und Vererben

Die Politik hat zum einen die Nachlassweitergabe mit neuen Bestimmungen geregelt, welche für Erblasser und Empfänger mehr Komplikationen bedeuten. Zum anderen ist die typische Erbschaft der Gegenwart weitaus vielseitiger aufgestellt, als noch vor einigen Jahrzehnten.

Früher freuten sich die Erben über das Eigenheim, zu welchem es im Idealfall noch ein Sparbuch und eventuell einige Wertpapiere gab. Das Erbe der Gegenwart besteht häufig aus den unterschiedlichsten Assetklassen und erfordert fachlichen Beistand.

Zudem werden heutzutage vermehrt Erbschaften auf Kinder aus zweiter oder dritter Ehe sowie auf außerehelichen Nachwuchs übertragen.

Das Finanzamt erbt mit

Allein 2015 kommen auf die Empfänger von Erbschaften deutschlandweit 275 Milliarden Euro zu, die Summe soll nach Expertenmeinung bis 2020 auf 330 Milliarden ansteigen. Bis 2024 werden rund 3.1 Billionen Euro vererbt, 2.1 Billionen gehen auf die nachfolgende Generation über, der Rest verbleibt bei den jeweils überlebenden Partnern. Von dem Segen der Erben profitiert das Finanzamt zunehmend, bereits 2014 kassierte der Fiskus mehr als 5.2 Milliarden auf Nachlässe und damit 15 Prozent mehr als im Vorjahr.

Testamente machen das Erben und Vererben leichter

Eine professionell ausgearbeitete Nachlassregelung ist immer und insbesondere bei Erbschaften mit Immobilienanteil empfehlenswert. Idealerweise harmonierten die darin vorkommenden Parteien bereits zu Lebzeiten des Erblassers und akzeptieren dessen Letzten Willen. Es gibt keine Nachlassregelung mit universeller Gültigkeit, auch das so bezeichnete „Berliner Testament“ ist nicht für alle optimal. Verbraucher sollten von Fachleuten in Maßarbeit angefertigte Testamente denen von der Stange vorziehen. Damit werden Familienstreitigkeiten verhindert und das Finanzamt erhält von den Erben nur das unvermeidbare Minimum.

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